Grundsätze für die Aufstellung von Baken zur Vorsignalankündigung

Aus der Verfügung 80 D 8284 der Deut­schen Reichs­bahn-Ge­sell­schaft vom 26. Juli 1926:

Um dem Lokomotivführer ein auch bei Dun­kel­heit und un­sich­ti­gem Wet­ter wirk­sa­mes Zei­chen zu ge­ben, daß er sich ei­nem Vor­sig­nal nä­hert, sol­len An­kün­di­gungs­ba­ken nach nach­ste­hen­den Grund­sät­zen auf­ge­stellt wer­den. Zu­nächst soll die Aus­rü­stung der Schnell­zug­stre­cken in An­griff ge­nom­men und so ge­för­dert wer­den, daß sie bis zum Ein­tritt des Win­ters be­en­det ist.

Die Arbeiten sind im Rahmen der zur Verfügung ste­hen­den Mit­tel als­bald in An­griff zu neh­men.

Grundsätze für die Aufstellung von Baken zur Vorsignalankündigung auf Hauptbahnen

Hierzu nebenstehende Zeichnung.

Abb. 1 - 3
Abb. 1 - 3

  1. Ankündigungsbaken sind vor allen Vor­sig­na­len auf­zu­stel­len, die zu Ein­fahr-, Block- und auf frei­er Stre­cke ste­hen­den Deckungs­sig­na­len ge­hö­ren.
     
  2. In der Regel sind drei hintereinander ste­hen­de Ba­ken zu ver­wen­den. Bei ört­li­chen Ver­hält­nis­sen, die für die Sicht­bar­keit des Vor­sig­nals be­son­ders un­gün­stig sind, kann ihre Zahl bis auf fünf ver­mehrt wer­den.
     
  3. Die Baken sind unmittelbar rechts vom zu­ge­hö­ri­gen Fahr­gleis und tun­lichst nahe an die­sem auf­zu­stel­len.
     
  4. Die dem Vorsignal am nächsten stehende Bake ist 100 m vor die­sem an­zu­ord­nen und der Ab­stand der Ba­ken un­ter­ein­an­der auf je 75 m zu be­mes­sen (vergl. Abb.3). Die­se Maße müs­sen auch dann ein­ge­hal­ten wer­den, wenn die Raum­ver­hält­nis­se vor dem Vor­sig­nal be­schränkt sind. Nö­ti­gen­falls muß das Vor­sig­nal ver­setzt wer­den (vergl. Zif­fer 5).
     
  5. Zwischen dem Vorsignal und der von diesem am wei­te­sten ab­ste­hen­den Bake darf kein Haupt­sig­nal ste­hen. Wo ein Vor­sig­nal so dicht auf ein Haupt­sig­nal folgt, daß der zur Auf­stel­lung der Ba­ken er­for­der­li­che Raum nicht vor­han­den ist, ist das Vor­sig­nal an das Haupt­sig­nal her­an­zu­zie­hen.
     
  6. Geschwindigkeitstafeln, Lang­sam­fahr­schei­ben, Halt­schei­ben und der­glei­chen dür­fen in dem Raum, der zwi­schen dem Vor­sig­nal und der von die­sem am wei­te­sten ab­ste­hen­den Bake liegt, in der Re­gel nicht auf­ge­stellt wer­den. Wo sich dies we­gen be­son­de­rer ört­li­cher Ver­hält­nis­se oder in Dring­lich­keits­fäl­len aus­nahms­wei­se nicht ver­mei­den läßt, ist Vor­sor­ge zu tref­fen, daß eine gute Sicht­bar­keit der Sig­na­le ge­währ­lei­stet ist.
     
  7. In der Geraden beträgt die Neigung der Ba­ken zur Bahn­ach­se etwa 60° (vergl. Abb.3), in Kur­ven ist der für die Sicht­bar­keit gün­stig­ste Nei­gungs­win­kel für je­den Ein­zel­fall be­son­ders zu er­mit­teln.
     
  8. Die Baken zeigen auf weißem Grund­an­strich dem Zuge ent­ge­gen ei­nen bis drei (bzw. fünf) von links nach rechts an­stei­gen­de schwar­ze Quer­strei­fen. Die dem Vor­sig­nal am näch­sten ste­hen­de Bake er­hält ei­nen Quer­strei­fen, die vom Vor­sig­nal am wei­te­sten ab­ste­hen­de so­vie­le Quer­strei­fen, als Ba­ken ver­wen­det sind, näm­lich drei bis fünf (vergl. Abb. 1 und 2). Für die Rück­sei­te ist grau­er An­strich zu wäh­len.
     
  9. In der Regel erhalten die Baken die in Abb. 1 nie­der­ge­leg­ten For­men und Ab­mes­sun­gen. Wo die­se Bau­art bei mehr­glei­si­gen Stre­cken zwi­schen den Glei­sen nicht un­ter­ge­bracht wer­den kann, ist die Aus­füh­rung nach Abb. 2 an­zu­wen­den.
     
  10. Die Baken sind in einfachster Weise aus Holz her­zu­stel­len und mit ei­nem halt­ba­ren Öl­far­ben­an­strich zu ver­se­hen. Die Ver­wen­dung von Email­le­ta­feln kommt bis auf wei­te­res nicht in Fra­ge.
     
  11. Für die dauernde gute Sichtbarkeit der Ba­ken ist Sor­ge zu tra­gen. Bei der An­wen­dung der Aus­füh­rungs­form nach Abb. 2 ist der Bahn­kör­per vor und zwi­schen den Ba­ken bis auf Schie­nen­un­ter­kan­te von Gras­wuchs, Ober­bau­stof­fen und der­glei­chen frei zu hal­ten.
     
  12. Bereits vorhandene Ankündigungsbaken sind den vor­ste­hen­den Grund­sät­zen an­zu­pas­sen.

Anordnung der Baken




Aus der Verfügung 80 Sss 103 der Deutschen Reichs­bahn-Ge­sell­schaft vom 13. Ja­nu­ar 1930:

Für die Beschaffung neuer Baken werden nach dem Vor­schlag des Reichs­bahn­zen­tral­am­tes fol­gen­de Re­geln fest­ge­setzt:
  1. Baken der hohen Form sind in der Regel in Email­le aus­zu­füh­ren. Holz­ba­ken sind nur dort an­zu­ord­nen, wo Email­le­ba­ken me­cha­ni­schen Zer­stö­run­gen des Schmelz­über­zu­ges (durch Stein­wür­fe usw.) be­son­ders aus­ge­setzt sind.
     
  2. Baken niedriger Form sind ohne Rücksicht auf die Ge­fahr der Zer­stö­rung aus­schließ­lich in Email­le aus­zu­füh­ren.





Aus der Verfügung 80 Sss 228 der Deut­schen Reichs­bahn-Ge­sell­schaft vom 12. Fe­bru­ar 1934:

Die durch Verfügung vom 80 D 8284 vom 26. Juli 1926 fest­ge­setz­ten Grund­sät­ze sind hier­durch über­holt.


Grundsätze für die Aufstellung von Baken zur Vorsignalankündigung auf Hauptbahnen
(Ausgabe 1934)

  1. Um dem Lokomotivführer darauf auf­merk­sam zu ma­chen, daß er sich ei­nem Vor­sig­nal nä­hert, sind auf Haupt­bah­nen vor den Vor­sig­na­len An­kün­di­gungs­ba­ken vor­zu­se­hen (Aus­nah­men s. Punkt 2). Die Ba­ken sind un­mit­tel­bar rechts vom Fahr­glei­se und tun­lichst nahe an die­sem auf­zu­stel­len.
     
  2. Von der Aufstellung der Baken ist ab­zu­se­hen
    a) vor Aus­fahr­vor­sig­na­len,
    b) vor Vor­sig­na­len, die am rück­ge­le­ge­nen Haupt­sig­nal an­ge­ord­net sind.
     
  3. In der Regel sind drei hintereinander ste­hen­de Ba­ken zu ver­wen­den. Bei ört­li­chen Ver­hält­nis­sen, die für die Sicht­bar­keit des Vor­sig­nals be­son­ders un­gün­stig sind, kann ihre Zahl bis auf fünf ver­mehrt wer­den.
     
  4. Die dem Vorsignal am nächsten stehende Bake ist 100 m vor die­sem an­zu­ord­nen und der Ab­stand der Ba­ken un­ter­ein­an­der auf je 75 m zu be­mes­sen.
     
  5. In der Geraden beträgt die Neigung der Ba­ken zur Bahn­ach­se etwa 60° (vergl. Abb.3), in Kur­ven ist der für die Sicht­bar­keit gün­stig­ste Nei­gungs­win­kel für je­den Ein­zel­fall be­son­ders zu er­mit­teln.
     
  6. Zwischen dem Vorsignal und der von diesem am wei­te­sten ab­ste­hen­den Bake darf kein Haupt­sig­nal ste­hen. Es ist je­doch zu­läs­sig, die vom Vor­sig­nal am wei­te­sten ab­ste­hen­de Bake un­mit­tel­bar vor oder ne­ben dem rück­ge­le­ge­nen Haupt­sig­nal an­zu­ord­nen.
     
  7. Die Bakenanordnung ist so zu treffen, daß kein Zug an ei­ner Bake vor­über­fah­ren muß, auf die kein für ihn gül­ti­ges Vor­sig­nal folgt. Es darf also zwi­schen dem Vor­sig­nal und der am wei­te­sten ab­ste­hen­den Bake in der Re­gel kei­ne Fahr­weg­ver­zwei­gung lie­gen. Kann dies nicht ver­mie­den wer­den, so kommt die An­wen­dung ver­stell­ba­rer Ba­ken in Fra­ge.
     
  8. Geschwindigkeitstafeln, Lang­sam­fahr­schei­ben, Halt­schei­ben und der­glei­chen dür­fen in dem Raum, der zwi­schen dem Vor­sig­nal und der von die­sem am wei­te­sten ab­ste­hen­den Bake liegt, in der Re­gel nicht auf­ge­stellt wer­den. Wo sich dies we­gen be­son­de­rer ört­li­cher Ver­hält­nis­se oder in Dring­lich­keits­fäl­len aus­nahms­wei­se nicht ver­mei­den läßt, ist Vor­sor­ge zu tref­fen, daß eine gute Sicht­bar­keit der Sig­na­le ge­währ­lei­stet ist.
     
  9. Die Baken zeigen auf weißem Grunde dem Zuge ent­ge­gen ei­nen bis drei (bzw. fünf) von links nach rechts an­stei­gen­de schwar­ze Quer­strei­fen. Die dem Vor­sig­nal am näch­sten ste­hen­de Bake er­hält ei­nen Quer­strei­fen, die vom Vor­sig­nal am wei­te­sten ab­ste­hen­de so­vie­le Quer­strei­fen, als Ba­ken ver­wen­det sind, näm­lich drei bis fünf. Die Rück­sei­te ist grau.
     
  10. In der Regel sind hohe Baken (Oberkante Bake 2,00 m über SO) in den durch die Ein­heits­zeich­nun­gen Blatt 99a und 99b vor­ge­schrie­be­nen For­men und Ab­mes­sun­gen zu ver­wen­den. Wo die­se Bau­art bei mehr­glei­si­gen Stre­cken zwi­schen den Glei­sen nicht un­ter­ge­bracht wer­den kann, ist die auf den ge­nann­ten Ein­heits­zeich­nun­gen dar­ge­stell­te nied­ri­ge Bau­form (Ober­kan­te Bake 0,75 m über SO) an­zu­wen­den.
     
  11. Baken der hohen Form sind in der Regel in Email­le (Ein­heits­zeich­nung Blatt 99b) aus­zu­füh­ren. Holz­ba­ken (Ein­heits­zeich­nung Blatt 99a) sind nur dort an­zu­ord­nen, wo Email­le­ba­ken me­cha­ni­schen Zer­stö­run­gen des Schmelz­über­zu­ges (durch Stein­wür­fe usw.) be­son­ders aus­ge­setzt sind. Ba­ken der nied­ri­gen Form sind ohne Rück­sicht auf die Ge­fahr der Zer­stö­rung aus­schließ­lich in Email­le (Ein­heits­zeich­nung Blatt 99b) aus­zu­füh­ren.
     
  12. Wo nach Lage des Klimas, der herrschenden Wind­rich­tung usw. zu be­fürch­ten ist, daß die ge­wöhn­li­chen Ba­ken durch star­kes Be­schnei­en oder Be­rei­fen un­kennt­lich wer­den, sind aus­nahms­wei­se Ka­sten­ba­ken der Bau­art Ebers­pächer (Zeich­nung Blatt 6529) zu ver­wen­den.
     
  13. Ist ein Vorsignal in oder dicht hinter ei­nem Tun­nel an­ge­ord­net, so sind die Ba­ken, so­weit sie in dem Tun­nel zu ste­hen kom­men, als er­leuch­te­te Trans­pa­ren­te aus­zu­bil­den, die das glei­che Bild zei­gen wie die ge­wöhn­li­chen Ba­ken (vgl. Zif­fer 9).
     
  14. Durch die Baken dürfen die Vor­sig­nal­la­ter­nen, bei Vor­sig­na­len mit Zu­satz­flü­gel auch der letz­te­re, nicht in un­zu­läs­si­ger Wei­se ver­deckt wer­den. Nö­ti­gen­falls ist die dem Vor­sig­nal am näch­sten ste­hen­de Bake et­was tie­fer ein­zu­set­zen oder ein be­son­ders nied­ri­ges Vor­sig­nal durch ein hö­he­res zu er­set­zen.
     
  15. Für dauernde gute Sichtbarkeit der Baken ist Sor­ge zu tra­gen. Bei An­wen­dung der nied­ri­gen Bau­art ist der Bahn­kör­per vor und zwi­schen den Ba­ken bis auf Schie­nen­un­ter­kan­te von Gras­wuchs, Ober­bau­stof­fen und der­glei­chen frei zu hal­ten.
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Letzte Änderung am 22.12.2003
© Steffen Buhr