- 18 - C. Begründungen und Erläuterungen ================================= Vorbemerkung Der Teil B ist kurz gehalten worden, um das Gefüge des Systems möglichst klar hervortreten zu lassen. Die Einzelheiten weniger wichtiger Art und die Begründungen sind deshalb dort übergan- gen und werden nachstehend gebracht. Geringfügige Wiederholun- gen waren nicht ganz vermeidbar. Erörterungen über ein Problem wie das Kraftstellwerk der Zu- kunft versprechen nur dann Erfolg, wenn die Aufgabe klargelegt und abgegrenzt ist und gewisse Grundfestsetzungen getroffen sind. Beides ist im Abschnitt 1) versucht worden. Zu 2) Allgemeiner Aufbau (Seite 4) Der Steuertisch ist eine Vereinigung von Gleistafel und Schalterwerk. Die Hebel, Schalter, Tasten u. dgl. allge- mein die steuernden Teile sitzen im Gleisplan in sinn- fälliger Zuordnung zu dem gesteuerten Teil. Ebenso er- scheinen alle Rückmeldungen über Betriebs- und Schaltzu- stände und -vorgänge im Gleisplan. Damit entfällt ein großer Teil der geistigen Arbeit des Bedieners an Auf- merksamkeit, Nachprüfen, Merken usw. und wird ersetzt durch einfaches Hinsehen und Betrachten des Gleisplanes (Geographie). Hierdurch werden viele Bedienungsfehler ver- schwinden, die heute aus Unaufmerksamkeit, Irrtum, Unsicher- heit, Ermüdung u. dgl. entstehen. Im ganzen gesehen wird sich also eine beträchtliche Erhöhung der Betriebssicher- heit ergeben. Die Zuordnung des Bedienungsgerätes zum gesteuerten Teil ist erstmalig 1939 im Stellwerk Wsw Berlin-Wannsee durch- __ - 19 - geführt worden, indem die Bedienungstasten für die V- Signale nicht mehr auf dem Schalterwerk sitzen, sondern ihren Platz auf der Gleistafel selbst, am Fuße des Signals erhalten haben, was sich gut bewährt hat. Im Jahre 1943 wird ferner im Stellwerk Rgi Berlin-Rummelsburg eine Kommandostelle in Betrieb genommen werden, bei der die Kommandoschalter des Fdl für die vorgesehenen Fahrstraßen im Gleisstreifen eines Gleisplanes sitzen (Steuertisch). In der Zeitschrift "Das Stellwerk" vom 20.11.41, Seite 98, ist diese Einrichtung bereits erwähnt. Daß auch die Stellung der Weichen im Gleisbild erkennbar sein muß, ist selbstverständlich. Die ersten Gleistafeln dieser Art sind in den Stellwerken Oht und Sot auf dem Schlesischen Bahnhof in Berlin im Jahre 1942 geschaffen wor- den. Für das Gleisbild ist die durchgehende Ausleuchtung ge- wählt worden, weil sie sinnfälliger als ein punktweise Anzeige ist und weil ihr sicherungstechnisch der Vorzug vor der Umkehrung gegeben werden muß. Es bedeutet dabei für den Betrieb: Gleisstreifen hell = Gleis unbesetzt, dunkel = Gleis besetzt, ggf. Gleisfrei- meldung gestört, Weiche nicht befahrbar. Die Bedenken gegen eine zu starke Erwärmung des Steuer- tisches durch die dauernde Ausleuchtung sind unbegründet. Ein Steuertisch für ein mittelgroßes Stellwerk wird etwa 200 Watt aufnehmen und an der Tischplatte etwa 25° C auf- weisen. Bei bedarf kann eine Lüftung des Tischinnern ge- schaffen werden. Alle Signale werden auf dem Gleisplan mit ihrem wirklichen Signalbild wiederholt. Hörbare Zeichen, z.,B. Weichenwecker und Fahrstraßenwecker sind nicht angewendet, 1. weil entsprechende optische Anzeigen geschaffen worden sind, 2. weil Geräusche im Stellwerksraum nach Möglichkeit vermieden werden sollten. __ - 20 - Ein Störungswecker ist nur beibehalten für den Fall, daß eine Weiche aufgeschnitten wird. Als Bedienungsgerät auf dem Gleisplan (Steuertisch) ist die federnde Drucktaste gewählt worden, weil sie in der Form und Konstruktion und in der Bedienung das Einfachste darstellt, das denkbar ist und hierzu geschaffen werden kann, ferner, weil sie keinerlei Übung für die Bedienung erfordert. Von Dreh- oder Kippschaltern oder Tasten mit mehreren Bewegungen ist bewußt abgesehen worden, weil sie eine bauliche Erschwerung darstellen und ihre Bedienung erlernt werden muß. Die einfache Drucktaste genügt aber auch, weil beim Gleisplan-Stellwerk nur ein einziger Kontakt mit der Taste kurzzeitig zu schließen ist, der alle weiteren Schaltvorgänge anstößt. Die Drucktaste als Federtaste hat ferner eine neutrale Stellung. Der Wärter soll alle Zustände und Vorgänge auf dem Bahnhof und an seinen Anlagen dauernd auf der Gleis- tafel verfolgen. Deshalb ist die optische Rückmeldung aller Vorgänge auf der Gleistafel so vollkommen und sinn- fällig wie möglich gestaltet worden. Die neutrale Stel- lung der Drucktaste schließt auch die Gefahr aus, daß der Wärter durch die eigene, unterschiedliche Stellung eines Steuergerätes, die nicht mit der Rückmeldung über- eingeht, beeinflußt und von der Betrachtung der Rückmel- dung abgezogen wird. Die neutrale Stellung der Drucktaste hat es auch erstmalig ermöglicht, ein "rein elektrisches Stellwerk" zu entwerfen, d.h. alle Steuervorgänge auf einfache elektrische Anstoßvorgänge (Kontaktschlüsse) zu- rückzuführen und damit die Schwierigkeiten der heutigen Bauarten von Kraftstellwerken in konstruktiver Hinsicht zu vermeiden, die darin liegen, daß die steuernden Teile (Hebel usw) von Hand in die Grundstellung zurückgebracht werden müssen. Durch das rein elektr. Stellwerk ist auch erstmalig der große Vorteil gewonnen worden, alle Schaltzustände und ihre Zwischenzustände durch einfachen Anstoß-Vorgang zu- sammenzuwerfen und dann neu aufbauen zu können, wenn hier- zu, z.B. durch eine Störung, die Notwendigkeit auftreten sollte. __ - 21 - Die Platte des Steuertisches soll in der Regel waagerecht angeordnet sein. Nur bei sehr großen Gleisplänen könnte vielleicht einmal eine schräge oder lotrechte Lage not- wendig werden. Es wird anzustreben sein, die Gleise auf der Tischplatte so zusammenzudrängen, d.h. den Gleisab- stand so klein zu wählen (etwa 40 mm) und den Neigungs- winkel so steil (etwa 30°), daß alle Weichen- und Signal- tasten auch bei mittelgroßen Anlagen noch in Reichweite des Bedieners liegen, ohne das dieser seinen Standort verändern müßte. Damit würde einerseits eine denkbar schnelle Ausführung der Bedienungshandgriffe ermöglicht und auch die uneingeschränkte Verwendung körperlich Be- hinderter erleichtert sein. Das Gleisplan-Stellwerk fußt also auf einer Reihe bewähr- ter Teilvorgänge und Vorarbeiten an anderen Stellen. Der Vollständigkeit halber sei hier noch festgehalten, daß der erste große, praktische Versuch für den Betrieb schon im Jahre 1941 auf dem Bahnhof Basdorf der Niederbarnimer Ei- senbahn im Norden von Berlin durch die Firma Pintsch be- gonnen worden ist. Auf Empfehlung der RBD Berlin (Auf- sichtsbehörde) hatte das RVM damals seine Zustimmung ge- geben. Wegen der Zeitumstände mußten die Arbeiten 1942 eingestellt werden. Das Gleisplan Stellwerk wird mit Wechselstrom betrieben, weil dieser gegenüber dem Gleichstrom für Stellwerke we- sentliche Vorteile bietet. Die 3 wichtigsten sind: 1. die Sicherheit der Weichenschaltung und eine ur- sprüngliche, absolut sichere Plus- Minusan- zeige sind voll gewährleistet, 2. alle Relais sind zweiphasig, d.h. zwei elektrische Bedingungen müssen jeweils erfüllt sein, bevor eine Betätigung eintritt. Hierin liegt eine prinzipielle Erhöhung der Sicherheit um 100%, 3. die Spannungen können leicht verändert und den Leitungsquerschnitten und -längen angepaßt werden, so daß die Reichweite der Stell- und Überwachungs- stromkreise praktisch unbegrenzt ist. __ - 22 - Zu 3) Bedienung (Seite 4) Der Bedienung liegt der Begriff des Fahrweges zugrunde. Das gilt für alle Bewegungen im Bahnhof, gleichgültig, ob es sich um Zugfahrten oder um einfaches Umsetzen über eine Weiche handelt. Jeder Fahrweg oder Fahrwegteil ist im allgemeinen durch 2 Punkte im Gleis bestimmt. An diesen maßgebenden Gleispunkten sind die Tasten für das Stellen der Weichen oder für das Einstellen längerer Fahrwege oder ganzer Fahrstraßen anzuordnen. Jede Taste im Gleis ist also zunächst eine "Fahrweg-Taste". Die Vorstellung des Fahrweges und seine Bestimmung durch 2 Punkte im Gleis kann auch auf ganz große Bahnhöfe übertragen werden, wo der Fahrdienstleiter an der Ein- zelbedienung nicht mehr beteiligt ist, sondern nur eine Kommandostelle mit einer Fahrschautafel hat, von der mehrere Stellwerke abhängig sind. Die Fahrschautafel braucht dann nicht mehr den Gleisplan im einzelnen zu zeigen, sondern nur schematisch die Fahrmöglichkeiten. Für die Bedienung der Tasten war nur zu fordern, daß die beiden Tasten gleichzeitig gedrückt sind und zwar so- lange, wie die Ansprechzeit eines Relais beträgt, d.h. etwa 300 ms. Ein Reihenfolgezwang oder dgl. besteht nicht. Hieraus ergibt sich der Grundsatz der Zweihand-Bedienung besser gesagt, der Zweipunkt-Bedienung. Dieser Grund- satz ist nun aber streng durchzuführen, d.h. bei allen Bedienungsvorgängen, also auch bei Bedienung der Signale, Auflösungen usw., und zwar in der Weise, daß zum Stel- len eines Signals z.B. eine Einzeltaste am Fuß des Si- gnals als Wahltaste und gleichzeitig eine Gruppentaste, die außerhalb des Gleisplanes sitzen kann, gedrückt werden. Die Wahltaste wirkt z.B. mit, wenn es sich um eine Beeinflussung des Signals handelt (Fahrt- oder Haltstellung des Hauptsignals oder Rangiersignals). Die Unterscheidung der Wirkung ergibt sich durch die verschiedenen Gruppentasten. Die Vielfachausnutzung der Gleistaste hat eine starke Verringerung der Tasten zur Folge, was wieder der Anschaulichkeit des Gleis- __ - 23 - bildes zugute kommt. der Grundsatz, für jeden Steuervorgang 2 Tasten drücken zu lassen , hat 2 beachtliche Vorteile: 1. die gleichzeitige Bedienung zweier Tasten muß mit einer gewissen Bedachtsamkeit und Über- legung geschehen, die aber wiederum durch die exakte Anschauung erleichtert wird, 2. bei der Konstruktion der Tasten sind keinerlei Schutzmaßnahmen oder dgl. nötig, um versehent- liches drücken unschädlich zu machen (z.B. Schutzhülsen, Tasten mit mehreren Bewegungen u. dgl.). Wenn man auch vielleicht damit rechnen mag, daß ge- legentlich eine Taste durch Auflehnen oder dgl. zur Unzeit gedrückt wird, so kann das Drücken zweier Tasten zur Unzeit außer Betracht bleiben. Es muß außerdem als selbstverständlich angesehen werden, daß derartige fehlerhafte Bedienungen überhaupt nicht vorkommen, handelt es sich doch beim Gleisplan-Stellwerk um eine wichtige Steueranlage an hervorgehobener Stelle, wo ortsfremde Personen nicht hingelangen und nur unter- richtetes und gut geschultes Personal anwesend ist. Weichen können einzeln gestellt werden, durch ihre ei- genen Tasten (blau). Es werden jeweils die beiden Tasten gedrückt, die den gewünschten Fahrweg bestimmen. Die sofort eintretende Rückmeldung (Ausleuchtung) läßt er- kennen, ob die Weiche angesteuert worden ist, läuft und schließlich in die gewünschte Stellung gelaufen ist. Weichen können auch durch zwei "Fahrwegtasten" gestellt werden (blau mit grünem oder rotem Ring). Hierbei ist der Grundsatz durchgeführt worden, daß nur die- jenigen Weichen angesteuert werden, die zwischen den beiden Tasten liegen (Fahrwegbildung für Rangierfahrten und Falschfahrten). Schutzweichen sind bei der Fahrwegbildung nicht einbe- zogen worden, weil nicht in allen Fällen beim Wärter die sichere Kenntnis über die zugehörigen Schutz- weichen __ - 24 - vorausgesetzt werden kann und auf den Schutzweichen noch Rangierbewegungen stattfinden könnten. Weichen können ferner durch 2 "Fahrstraßentasten" gestellt werden (grün oder grün mit rotem Ring). Hierbei werden auch nur diejenigen Weichen einbezogen, die zwischen den beiden bedienten Tasten liegen. Von dieser Art der Weichen- stellung wird Gebrauch gemacht, wenn eine Fahrstraße ge- bildet werden soll. Die geschilderten Arten der Weichenstellung können vom Fdl und Wärter nach Wahl benutzt werden, bei Rangier-, Zug- und Falschfahrten, so daß bei allen Fällen die gleicharti- gen Bedienungshandlungen nach dem Grundsatz und der Vor- stellung des Fahrweges auftreten. Die Einzelheiten hierzu und gewisse Einschränkungen bei Fahrt auf Signal, sind unter Abschnitt 10) behandelt. Liegen 2 Weichen weniger als 45 m auseinander, so können die mittleren Weichentasten vereinigt werden. Andernfalls sind besondere Tasten und Zwischenabschnitte erforderlich. Die Vorstoßlänge einer Weiche als Hebelsperre soll mög- lichst 15 m betragen. Bei Weichenstraßen kann von der Ver- einigung benachbarter Tasten Gebrauch gemacht werden. Das heutige Kraftstellwerk leidet daran, daß ein eingelei- teter Stellvorgang nicht wiederholt werden kann, wenn im Zwangsablauf der Bedienungen und Stellvorgänge eine Stok- kung eintritt (Störung). Es ist dann in der Regel ein Ein- griff des Unterhaltungsbeamten erforderlich. Der rein elek- trische Aufbau des Gleisplan-Stellwerks gestattet erst- malig, von dem Grundsatz der Wiederholbarkeit eines Stell- vorganges Gebrauch zu machen, wie er im Fernsprechwesen beim Selbstanschluß längst verwirklicht ist. Das wird da- durch erreicht, daß der Wärter und Fahrdienstleiter jeden eingeleiteten Stellvorgang an jeder beliebigen Stelle unter- brechen und in den Ausgangszustand betriebsmäßig zurück- führen kann. Die technische Möglichkeit hierzu ergibt sich daraus, daß das Gleisplan-Stellwerk keine mechanischen Schalter, Schieber, Sperren u. dgl. hat, die nach der Be- dienung in ihrer veränderten Lage liegen bleiben und durch den Folgevorgang gesperrt werden, sondern nur mit Relais arbeiten, die unabhängig voneinander in ihre Grundstellung __ - 25 - zurückgebracht werden können. Zu 4) Blinken (Seite 5) 1) Blinken ist das Kennzeichen für eine Aufforderung, eine Bedienung vorzunehmen. 2) Eine freie Weiche, die als Schutzweiche für eine Fahr- straße gebraucht wird, blinkt, wenn sie noch nicht rich- tig steht, und zwar blinkt derjenige Weichenstrang, auf den sie umgestellt werden soll, der also bis dahin dun- kel war. 3) Eine besetzte Weiche, die als Schutzweiche für eine Fahr- straße gebraucht wird, blinkt, wenn sie noch nicht rich- tig steht, und zwar blinkt derjenige Weichenstrang, auf den sie umgestellt werden soll. Die beiden anderen Teile der Weiche bleiben dunkel. Die Weiche kann nicht umge- stellt werden. Hierzu muß sie erst freigefahren werden. Umstellung ist erst möglich, wenn das Bild der freien Weiche erschienen ist. Das Blinken bleibt bestehen. 4) Bei den Fahrstraßentasten (grün) ist das Blinken die Zustimmungsanforderung. Dem abhängigen Wärter gibt es den Auftrag, in seinem Bezirk die Fahrstraße herzustel- len, dem Fdl zeigt es an, daß die Zustimmungsanforde- rung herausgegangen ist. Zu 5) Tasten (Seite 5) Die Weichentasten (blau) blinken nicht. Sie sind so klein wie möglich gehalten worden, um das Gleisbild nicht zu stören. Die Fahrwegtasten (blau mit grünem oder rotem Ring) können aufleuchten und ruhendes Licht zeigen. Ob auf den farbigen Ring etwa verzichtet werden kann, muß die Erfahrung lehren. Eine genügende Unterscheidung von den einfachen Weichen- tasten wird sich möglicherweise schon durch ihre Größe als Leuchttaste ergeben. Immerhin wird man die Kenntlichma- chung durch eine farbigen Ring zunächst ins Auge fassen müssen, weil sie im Aufbau des Systems liegt und der __ - 26 - Kennung der Gleistasten für Fahrstraße und Signal ent- spricht. Die Fahrstraßentasten (grün oder grün mit rotem Ring) kön- nen aufleuchten und dabei ruhendes Licht oder Blinklicht zeigen. Die Gruppentasten leuchten nicht. Auch die Umleittasten leuchten nicht. Sie können jederzeit gedrückt werden. Es besteht keine Abhängigkeit von anderen Tasten oder Vorgängen, z.B. kein Reihenfolge- zwang, keine zeitliche Sperrung o. dgl. Beim Drücken der Umleittasten wird der jeweilige Übergang in den anderen Betriebszustand nur eingeleitet. Der Tastendruck wird erst wirksam, wenn die Grundstellung der Anlage herbeigeführt worden ist, a) durch Handbedienung, z.B. Signal in Halt, Fahrstraßenwechsel, b) durch die nächste planmäßige Fahrt. Bei selbsttätigem Betrieb wird bei den betr. Signalbildern im Gleisplan ein besonderes Kennzeichen erleuchtet (weißes Quadrat). Bei Durchgangsbetrieb leuchten im Gleisplan die betr. Gleis- nummern gelb auf. Bei dem Betriebszustand "Wärterstellwerk besetzt" soll das Gebäude des Wärterstellwerkes auf der Gleistafel leuchten. Zu 6) Stellbezirke (Seite 7) Die Ausleuchtung des Bahnhofs, die vollkommene Rückmeldung aller Betriebsvorgänge und -zustände, die erweiterte Anwendung von festen Rangiersignalen und die oben berührten Vorteile des Wechselstroms weisen daraufhin, zum zentralen Stellwerk überzugehen, wo immer die Betriebsverhältnisse diese Lösung gestatten. Es wird sich voraussichtlich erweisen, daß mit dem Gleis- plan-Stellwerk viel ausgedehntere Bahnhofsbezirke sicher beherrscht werden können, als es heute möglich scheint. __ - 27 - Im zentralen Stellwerk ergibt es sich von selbst, daß der Fdl alle Signale stellt. Die Entfernung der Signale und Weichen vom Stellwerk ist räumlich praktisch nicht begrenzt. Die Stellung der Signale wird auf der Gleis- tafel zurückgemeldet. Die Annäherung eines Zuges ist auf der Gleistafel erkennbar. Es lag somit nahe, den Gedanken, daß die Signale nur vom Fdl gestellt werden, auch dann zu verwirklichen, wenn ein Fahrdienstleiter-Stellwerk und abhängige Stellwerke vorhanden sind. Dadurch ergeben sich ganz klare Betriebsbedingungen, eine scharfe Trennung der Verantwortlichkeiten, eine wesentliche Vereinfachung der betrieblichen Handhabung und der Schaltung und die Möglichkeit, Wärterstellwerke zeitweise abzuschalten, ohne die Betriebshandhabung ändern zu müssen. Außerdem werden damit der Begriff des "Befehls" hinfällig und die heute nicht sehr einfachen Vorgänge und Bedie- nungen bei der Auflösung einer Fahrt. Zu 7) Weichen und Gleissperren (Seite 8) Der Begriff "Grundstellung" von Weichen und Weichenhebeln dürfte nur dadurch entstanden sein, daß bis heutigen Tages ausschl. Bedienungshebel verwendet worden sind, die zwei Grenzlagen haben, und daß es es in Angleichung an die Signal- hebel, wo die "Grundstellung" signaltechnisch gegeben ist, der Einheitlichkeit des Anblickes wegen naheliegend war, eine Grundstellung auch für die Weichenhebel einzuführen. Eine sicherheitliche Notwendigkeit, die Weiche nach jeder Benutzung wieder in die Grundstellung zu bringen, ist je- doch nicht erkennbar, auch in den bisherigen Stellwerken nicht. Diese Regelung führt nur zu unnötiger Abnutzung und ist höchstens als Ordnungsfrage zu werten. Bei der federnden Drucktaste des Gleisplan-Stellwerkes gibt es keine Grenzlagen im Sinne der bisherigen Stell- hebel und keine bevorzugte Lage, auch nicht bei den Signa- len. Deshalb konnte der Begriff der "Grundstellung" ent- fallen. Eine Zurückstellung der Weichen nach der Auflösung einer Fahrt oder nach Abschluß einer Rangierbewegung ist im Gleisplan-Stellwerk wertlos und wird durch die Anschau- __ - 28 - ung auf der Gleistafel ersetzt. Für den Verschlußplan und für die Schaltung müssen aber die beiden Lagen der Weiche eindeutig bestimmt sein. Es wird deshalb die Bezeichnung Plus und Minus beibehal- ten, weil sie einfach und geläufig ist. Als Pluslage wird einheitlich die Stellung auf das Stammgleis gewählt. Es war die Forderung aufgetreten, die Stellung einer Wei- che dauernd sichtbar zu machen, also auch während der Be- setzung (Weiche auf der Gleistafel dunkel). Die Berech- tigung dieser Forderung kann nicht anerkannt werden. Denn wenn die Weiche besetzt ist, kann der Wärter nicht darüber verfügen, die Hebelsperre verhindert die Umstellung. Folglich ist der Wärter vom Augenblick der Besetzung an nicht mehr daran interessiert, braucht also die Anzeige nicht. Beim Gleisplan-Stellwerk ist überhaupt die Kenntnis von der Lage der Weichen anders zu betrachten als bisher. Bei Einzelstellung der Weichen ersetzt die unmittelbare An- schauung auf der Gleistafel die sonst nötige Überlegung. Bei gruppenweiser Einstellung der Weichen durch die Fahr- wegtasten oder Fahrstraßentasten verliert die Erkenntnis über die Lage der Weichen noch mehr an Bedeutung und wird ebenfalls durch die Anschauung von der Bildung des Fahr- weges ersetzt. Wollte man die Lage der Weichen dauernd sichtbar machen, so ließe sich das nicht mehr durch die Ausleuchtung der Gleisstreifen selbst bewerkstelligen. Es müßten dann be- sondere Rückmeldelampen angeordnet werden, die den Auf- wand vergrößern und den Anblick der Gleistafel unruhiger machen würden. Aber gerade in der Nutzbarmachung der Gleis- streifen zur Weichenrückmeldung liegt eine bedeutende tech- nische Vereinfachung, auf die nicht verzichtet werden soll. Im Bedarfsfall kann sich außerdem der Wärter durch Drücken der beiden blauen Tasten am Weichenende auch bei Besetzt- sein der Weiche von ihrer Lage überzeugen, der betreffende Weichenstrang leuchtet dann auf. __ - 29 - Es mag der Erfahrung überlassen bleiben, ob es notwendig ist eine Daueranzeige über die Lage der Weiche, also auch bei Besetztsein, einzurichten oder nicht. Auf den heute üblichen Weichenwecker soll verzichtet wer- den, 1. weil er unnötigen Lärm im Stellwerksraum verur- sacht, der vermieden werden sollte, 2. weil im Gleisplan-Stellwerk eine optische Anzeige vorhanden ist, die genau erkennen läßt, wenn eine Weiche umläuft, 3. weil auch der Weichenwecker keine ganz eindeutige Meldung einer aufgeschnittenen Weiche darstellt, nämlich dann nicht, wenn zur gleichen Zeit noch andere Weichen laufen, was in einem großen Stellwerk leicht der Fall ist, und dann der Wärter auf die aufgeschnittene Weiche eben doch nicht aufmerksam wird (Unfall bei Spandau-West am 3.8.39). Aus diesen Gründen ist davon abgesehen worden, den heute üblichen Weichenwecker zu übernehmen. Er ist nur für den Fall vorgesehen, daß eine Weiche aufgeschnitten wird, und wirkt dann in Verbindung mit dem Blinken der Weiche. Zu 8) Signale (Seite 9) Die Handsteuerung der Signale auf Fahrt als Regelfall ist bewußt beibehalten worden, 1. weil diese Lösung grundsätzlich immer möglich und anwendbar ist, gleichgültig wie die Größe des Bahnhofes, die Betriebsführung oder die sonstigen technischen Anlagen sein mögen, 2. um dem Beamten diese seine wichtigste Handlung im Bewußtsein zu halten, 3. um eine Unterscheidung der Fahrrichtung bei Ran- gierfahrten auf dem gleichen Fahrweg zu gewinnen, 4. um eine gleichartige Bedienung bei den verschie- denen Betriebsarten auf einem Bahnhof zu gewinnen (zentrales Stellwerk, Fahrdienstleiter-Stellwerk __ - 30 - und Wärter-Stellwerke), 5. um bei Hilfsfahrstraßen die Bildung der Fahrstraße unabhängig von jedem Signal zu ermöglichen, ohne daß die Signalgebung erst wieder künstlich in der Schaltung verhindert werden müßte, 6. weil sich dadurch eine wesentliche Vereinfachung der Schaltung ergibt. Selbstverständlich kann jede Stufe selbsttätiger Signal- gebung eingerichtet werden, wenn es die betrieblichen Verhältnisse wünschenswert erscheinen lassen. Doch werden diese Abwandlungen als Ausnahmen betrachtet. Zu 9) Block (Seite 10) Die neuzeitlichen Möglichkeiten für die Gestaltung des Bahnhofs und Stellwerks sollen voll ausgenutzt werden. Sollten örtliche Umstände gewisse Einschränkungen ver- langen, so sind beliebige Zwischenlösungen möglich. Ein zentrales Stellwerk erfordert wegen der Zugschluß- prüfung, daß die einmündenden Streckengleise isoliert und mit selbsttätiger Gleisfreimeldung ausgerüstet werden. Die Gleisfreimeldung ersetzt die Zugschlußprüfung. Dieser Begriff könnte damit entfallen. Es empfiehlt sich, die Freimeldung der rückwärtigen Streckenabschnitte über das Gleis zu bewirken (Gleisprüfung). Sollte die Gleisfreimeldung auf dem rückwärtigen Strecken- abschnitt einmal gestört sein, so wäre als Ersatz die Fest- stellung des Zugschlusses durch einen besonderen Posten einzurichten, der seine Meldung z.B. telefonisch an den Fdl zu geben hätte. Zu 10) Abhängigkeiten (Seite 10) Die Unterscheidung zwischen Fahrwegbildung (Rangierfahrt) und Fahrstraßenbildung (Zugfahrt) hat sich aus mehreren Umständen ergeben, und zwar: __ - 31 - 1. aus der Absicht, wichtige Rangierfahrten auf festes Rangiersignal mit gesichertem Fahrweg auszuführen und damit zu überwachen und so den heutigen Gedanken der Anriegelung einer Fahrstraße (freie Beweglichkeit des Fahrstraßenhebels) zu übernehmen, also eine Überprüfung vorzunehmen, daß die Weichen richtig und in der Endlage stehen, wenn ein Rangiersignal gegeben wird, 2. aus der Möglichkeit, bei rein elektrischen Stellwer- ken mehrere Weichen zugleich anzusteuern, 3. aus der technischen Tatsache, daß im Gleisplan-Stell- werk zweiphasige Relais verwendet werden, die ihre jeweilige Lage beibehalten, bis sie erneut ange- steuert werden, und nicht schon durch Stromunterbre- chung umstellen können, so daß also die gruppenweise umgestellten Weichen ihre Lage nicht mehr ohne erneu- ten Steuereingriff verändern. Hierdurch ergab sich ohne besonderen Aufwand eine Sicherung des Fahrweges (Festlegung). Die Untersuchungen über die Fahrwegbildung und -festlegung führten zu der Erkenntnis, daß im Hinblick auf das Gleis- plan-Stellwerk sicherungstechnisch unterschieden werden müssen 1. freie Rangierbewegungen 2. gebundene Rangierbewegungen Unter freien Rangierbewegungen soll die Kleinarbeit beim Rangieren verstanden werden, z.B. das Umsetzen, Abstoßen, oder Absetzen einzelner Güterwagen, wozu zweckmäßig je- weils die einzelne Weiche umgestellt wird, ohne daß dabei feste Signale gegeben werden. Unter gebundenen Rangierbewegungen sollen regelmäßige und planmäßige Rangierfahrten verstanden werden, z.B. das Ein- und Aussetzen von Leerzügen, das Umsetzen von Kurswagen, Zuführungsfahrten nach Anschlußgleisen, Fahrten durch lan- ge Weichenstraßen und dgl. Für diese Fahrten empfiehlt es sich, Fahrwegbildung und -festlegung einzurichten, ggf. mit Auflösung durch die Rangierabteilung und die Fahrten nur __ - 32 - auf Rangiersignal auszuführen, das dann in Abhängigkeit von der Fahrwegfestlegung zu bringen ist. Für gebundene Rangierfahrten muß also das Rangiersignal bedient werden. Es dürfte ratsam sein, diese gebundenen Rangierfahrten sparsam auszuwählen und den übrigen Rangier- betrieb so frei wie möglich zu lassen. Allgemein gültige Regeln für die Abgrenzung lassen sich hier aber nicht ge- ben. Es kommt ganz auf die Bahnhofs- und Betriebsverhält- nisse an. Es bestehen folgende Stufen der Fahrweg-, bzw. Fahrstraßen- bildung: (1) Jede Weiche wird einzeln bedient (blaue Tasten) und so der gewünschte Fahrweg an Hand des Gleisplanes gebildet. Eine Festlegung irgendwelcher Art tritt nicht ein. Jede Weiche kann einzeln jederzeit erneut bedient werden, nur ist durch die Hebelsperre die Umstellung bei besetzter Weiche nicht möglich. Freisein der Weiche wird durch Augenschein geprüft. (2) Der Wärter stellt eine Gruppe von Weichen durch Drücken zweier Fahrwegtasten (blau mit grünem oder rotem Ring). Nachdem alle Weichen des Fahrweges, d.h. diejenigen Wei- chen, die gleisplanmäßig zwischen den bedienten Fahrweg- tasten liegen, richtig stehen, tritt von selbst eine Fahr- weg-Festlegung ein. Die beiden bedienten Fahrwegtasten zeigen dann ruhendes Licht. Die Fahrwegfestlegung ist un- abhängig davon, ob der Fahrweg frei oder besetzt ist. Eine technische Prüfung auf Freisein findet nicht statt, diese muß durch den Augenschein ersetzt werden. Bei der Fahrwegbildung und Festlegung ist absichtlich darauf verzichtet worden, das Freisein der Gleisabschnitte und Weichen zu überprüfen und einzubeziehen, denn 1. würde bei Störung eines Gleisstromkreises die Fahrwegfestlegung verhindert sein, 2. wird es beim Rangieren häufig vorkommen, daß eine Rangierabteilung einen Gleis- oder Weichenabschnitt nicht ganz freifährt, so daß eine zeitraubende Ver- ständigung zwischen Stellwerk und Rangierabteilung __ - 33 - notwendig würde, bis der betreffende Abschnitt geräumt wäre, 3. kann ein Teil des Fahrweges betriebsmäßig besetzt sein, z.B. durch eine Lok oder Wagen, die abzuholen sind. der Stellwerkswärter soll weiterhin nach den bestehenden Vor- schriften gehalten sein, das Freisein der Gleis- und Weichenabschnitte durch Augenschein zu prüfen, entweder in der Natur oder an der Gleistafel. Von der Fahrwegbildung mit Fahrweg-Festlegung kann bei Rangierbe- wegungen jeder Art Gebrauch gemacht werden. Ist aber ein Rangier- signal für den betr. Fahrweg vorhanden, so muß der Fahrweg in der beschriebenen Art gebildet und festgelegt werden. Es besteht volle Abhängigkeit mit dem Rangiersignal. (3) Wie unter Abschnitt 103 ausgeführt worden war, soll das Ran- giersignal in beiden Stellungen von Hand bedient werden. Diese Lösung ist deshalb als Grundfall nötig, weil ein Fahrweg in beiden Richtungen benutzt werden kann und deshalb das zugehö- rige Rangiersignal durch die Fahrwegtaste gewählt werden muß. und weil es betrieblich erwünscht sein kann, die Festlegung des Fahrweges trotz Zurücknahme des Signals noch bestehen zu lassen, z.B. um eine Rangierabteilung gegen nachfahrende Lok baldigst zu decken. Selbstverständlich kann bei Bedarf jede Stufe der Automatik auf diesem Gebiete angewendet werden, also selbsttätige Steuerung des Signals in beide Stellungen, Auf- lösung der Festlegung durch den Zug oder bei der Zurücknahme des Signals von Hand u. dgl. Die Fahrweg-Festlegung kann jederzeit durch den Wärter aufge- löst werden. Hierzu bedient er die eine der beiden Fahrwegtasten nach beliebiger Wahl und die Gruppentaste "Widerruf". der Fdl wirkt hierbei nicht mit. Alle Weichen sind wieder frei bedien- bar, die beiden Fahrwegtasten erlöschen. Die Fahrweg-Bildung und Festlegung im eigenen Stellbezirk des Fahrdienstleiters geschieht in der gleichen Weise wie beim Wärter. (4) Fordert der Fdl beim Wärter eine Zustimmung und damit einen Fahrweg für eine Zugfahrt an, weil er diesen zur Fahrstraßen- bildung braucht, so drückt er die beiden betreffenden Fahrstraßen- __ - 34 - tasten, z.B. 1 u. 3 für die Einfahrt A 1. Beim Wärter und beim Fdl beginnen die entsprechenden Tasten und die zugehörigen Schutzweiche und Gleissperren zu blinken. Der Wärter bedient diese beiden Tasten, außerdem die blinkenden Schutzweichen und Gleissperren. Der Fdl bedient für seinen eigenen Bezirk die blinkenden Schutzweichen und Gleissperren. Sind alle Weichen usw. umgelaufen, so hört das Blinken auf, die Tasten usw. zeigen ruhendes Licht. Es ist jetzt die Fahrstraßen-Fest- legung eingetreten. Eine Rücknahme durch den Wärter ist nicht möglich. Diese kann nur der Fdl vornehmen. Hierzu wäre die Gleistaste am Ende der eingestellten Fahrstraße und die Taste "Widerruf" zu bedienen. Diese Rücknahme der Fahrstraße (Auf- lösung) ist jedoch nur möglich, solange das Hauptsignal noch nicht auf Fahrt gestanden hat. Bei einer Rücknahme wird auch die Zustimmung aufgelöst. Eine besondere Rückgabe findet nicht statt. Die "Fahrstraße" umfaßt auch den Durchrutschweg mit, der schal- tungstechnisch einbezogen wird. Bei einfachen Gleis- und Betriebsverhältnissen können die Schutzweichen und Gleissperren gleich in die selbsttätige grup- penweise Umstellung der Fahrstraßenweichen einbezogen werden. Eine technische Überprüfung der Fahrstraße auf Freisein fin- det nicht statt, damit nicht die Fahrstraßenfestlegung verhin- dert wird, wenn ein Gleisrelais versagen sollte. Sie ist im Ablauf der Vorgänge so weit wie möglich hinausgeschoben worden und erfolgt erst beim Stellen des Signals auf Fahrt. Fahrdienst- leiter und Wärter haben die Prüfung nach wie vor durch Augen- schein vorzunehmen. Die bestehenden Vorschriften hierüber blei- ben voll in Kraft. (5) Fordert der Fdl beim abhängigen Wärter eine Zustimmung an für eine Fahrstraße, für die bereits eine Fahrweg-Festlegung be- steht, so fangen beim Wärter die grünen Fahrstraßentasten zu blinken an. Schutzweichen blinken ebenfalls. War das Rangiersignal noch nicht auf Fahrerlaubnis gestellt, so bedient der Wärter die blinkenden Tasten und Weichen. Die blauen Fahrwegtasten verlöschen, die Fahrweg-Festlegung geht in die Fahrstraßen-Festlegung über, die grünen Fahrstraßen- __ - 35 - tasten zeigen ruhendes Licht. Zeigt das Rangiersignal bereits Fahrerlaubnis, so muß der Wärter das Signal erst mit Hilfe der zugehörigen Fahrwegtaste und der Taste Widerruf zurücknehmen, worauf die gleiche Be- dienung folgt, wie vorstehend beschrieben wurde. (6) Um das Hauptsignal auf Fahrt zu stellen, bedient der Fdl die Gleistaste am Signal und die Gruppentaste "Fahrtsignal". Bevor das Signal aber auf Fahrt geht, tritt 1. eine zusätzliche Blockierung der Fahrstraße ein, wodurch die bisherige betriebsmäßige Möglichkeit zur Auflösung durch den Fdl mit Hilfe der Widerruf- taste ausgeschlossen wird, findet 2. eine Überprüfung der gesamten Fahrstraße auf Frei- sein statt (Gleisfreimeldung). Erst hiernach geht das Hauptsignal auf Fahrt. Die Fahrstraße liegt nunmehr vollständig fest. Eine betriebsmäßige Auflösung ist jetzt nicht mehr möglich. Im Notfall (Gefahr, Fahrtwechsel usw.) kann das Hauptsignal durch Eingriff mit Hilfe der Taste "Not-Rücknahme" auf Halt gebracht werden. Danach läßt sich auch die Fahrstraße mit Hilfe der Taste "Not-Rücknahme" auflösen. (7) Versucht man den unter Abschnitt 100 gegebenen Vergleich zwi- schen Fahrweg und Fahrstraße graphisch darzustellen, so kommt man zu folgenden Bildern:
Von den 3 möglichen Fällen der Kombination zwischen a = Bildung, b = Festlegung und c = Signalgebung ist die von a + b als Regelfall gewählt und für die Schaltung zugrundegelegt worden, weil diese auch für Falschfahrten __ - 36 - (Hilfsfahrstraße) zur Verfügung stehen soll. Dadurch ergab sich auch die Lösung, daß die Signalgebung im Regelfall von Hand bewirkt werden soll, wie an anderer Stelle näher erläu- tert worden ist. (8) Es war oben ausgeführt worden, daß Fahrwegfestlegung und Fahr- straßenfestlegung Parallel-Erscheinungen sind und in schal- tungstechnischer Beziehung Fahrwegfestlegung = Fahrstraßenfestlegung ist, die sich nur durch die Einbeziehung von Schutzweichen und Gleissperren unterscheiden. Man kann sich diese Verhältnisse anhand der beistehenden Skizze deutlich machen.
Sollte aus irgendwelchen Gründen auf die Festlegung beim Fahr- weg verzichtet werden und man sich mit einer einfachen Über- prüfung nur der richtigen Weichenlage begnügen wollen, so er- gibt das keine grundsätzliche Änderung der Verhältnisse. Die Weichenprüfung wäre in der Skizze durch den gestrichelten Ring dargestellt und würde als eine Stufe der Rückentwicklung des festgelegten Regelfalls zu werten sein, aber nicht den Aufbau des Systems berühren. __
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