Zustand 5 – Blockstoß freigefahren

Bild/Schaltzustand 5

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Hat die Zugfahrt den Blockstoß passiert, also die Schutz­stre­cke ge­räumt, so ge­langt über den Lösch­ab­schnitt wie­der Span­nung zum Lösch­re­lais 201, das aber noch nicht an­zie­hen kann, weil der Kon­takt des Block­hilfs­re­lais 203 im Strom­kreis der Hilfs­pha­se noch un­ter­bricht. Über den Um­kehr­tra­fo und die ge­schlos­se­nen Kon­tak­te der ab­ge­fal­le­nen Blen­den­re­lais und des an­ge­zo­ge­nen Fahr­sper­ren­über­wa­chungs­re­lais wird auch der Block­ab­schnitt ein­ge­speist, so daß im rück­ge­le­ge­nen Schrank das Block­re­lais 202 in die Links­la­ge dreht. Da­durch kommt das rück­ge­le­ge­ne Sig­nal in die Fahrt­stel­lung, so daß dort der näch­ste Zug in die Block­stre­cke ein­fah­ren darf. Soll­te ei­nes der Blen­den­re­lais 101 oder 102 nicht ab­ge­fal­len sein, das heißt Sig­nal ist nicht in Halt, der Stre­cken­an­schlag nicht in die Halt­la­ge ge­lau­fen oder das Fahr­sper­ren­re­lais 205 we­gen voll­stän­dig durch­ge­brann­ter Lam­pen 101 oder 102 nicht an­ge­zo­gen sein, so wird we­gen der un­ter­bro­che­nen Kon­tak­te die­ser Re­lais der Block­ab­schnitt nicht ein­ge­speist, so daß das rück­ge­le­ge­ne Sig­nal in der Halt­stel­lung ver­bleibt und wei­ter­hin den durch­ge­fah­re­nen Zug deckt. Soll­te das lin­ke Blen­den­re­lais 101 hän­gen ge­blie­ben sein, so kann das Block­re­lais 202 im rück­ge­le­ge­nen Schrank zwar nach rechts dre­hen, das zu­ge­hö­ri­ge Sig­nal ver­bleibt aber eben­falls in der Halt­stel­lung, weil, wie noch zu se­hen sein wird, das zu­ge­hö­ri­ge Block­hilfs­re­lais 203 nicht an­zie­hen kann. We­gen die­ser Funk­tions­wei­se, bei der das fälsch­lich in Fahrt­stel­lung ver­blie­be­ne Sig­nal durch Halt­stel­lung am rück­ge­le­ge­nen Sig­nal ge­deckt wird, ist es beim per­mis­si­ven Fah­ren – also beim Fah­ren auf Sicht ohne Auf­trag durch den zu­stän­di­gen Fahr­dienst­lei­ter – vor­ge­schrie­ben, über zwei Block­ab­schnit­te auf Sicht zu fah­ren, da sich ja noch ein Zug nicht nur im er­sten, son­dern auch im zwei­ten Block­ab­schnitt be­fin­den könn­te. Erst wenn zwei auf­ein­an­der­fol­gen­de Sig­na­le in der Fahrt­stel­lung an­ge­trof­fen wor­den sind, darf wie­der mit der zu­läs­si­gen Höchst­ge­schwin­dig­keit ge­fah­ren wer­den.

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Letzte Änderung am 1.10.2009
© Steffen Buhr