Aus der Verfügung 80 Sss 200 der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft vom 30. Dezember 1932
Vorbemerkungen.
A. Allgemeines.
B. Abstand der Hauptsignale vom Gefahrpunkt.
a) | die erste im Einfahrweg hinter dem Signal liegende Weichenspitze (siehe jedoch Ziffer B, 3) oder |
b) | das zu der ersten Weiche oder Kreuzung gehörende Merkzeichen oder |
c) | die Stelle, bis zu der der Schluß eines im Bahnhof zum Stillstand gekommenen Zuges von größter Länge über die vorstehend unter a) und b) genannten Stellen hinausreichen kann, oder |
d) | die Stelle, bis zu der der Schluß eines im Bahnhof zum Stillstand gekommenen Zuges von größter Länge, der im Bahnhof zum Absetzen oder Aufnehmen von Wagen oder zum Ein- oder Ausladen von Gütern vor Erreichung seines gewöhnlichen Halteplatzes anhalten muß, über die vorstehend unter a) und b) genannten Stellen hinausreichen kann, oder |
e) | die Rangierhalttafel, wenn über die in a) bis d) bezeichneten Stellen hinausrangiert wird. |
a) | vor dem Einfahrsignal auf 2 km Länge ein durchschnittliches Gefälle von mehr als 1:200 liegt, |
b) | das Merkzeichen einer Weiche oder einer Kreuzung (Ziffer B, 1b und B, 3) oder der Schluß eines im Bahnhof zum Stillstand gekommenen Reisezuges (Ziffer B, 1 c und d sowie B, 3) als maßgebender Gefahrpunkt angesehen werden muß. |
a) | die zu einer Abzweigstelle gehörenden Blocksignale, |
b) | die auf der freien Strecke stehenden Deckungssignale, |
c) | die auf der freien Strecke stehenden Blocksignale, die gleichzeitig Deckungssignale sind. |