Grundsätze für die Aufstellung von Baken zur Vorsignalankündigung
Aus der Verfügung 80 D 8284 der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft vom 26. Juli 1926:
Um dem Lokomotivführer ein auch bei Dunkelheit und unsichtigem Wetter wirksames Zeichen zu geben, daß er sich einem Vorsignal nähert, sollen Ankündigungsbaken nach nachstehenden Grundsätzen aufgestellt werden. Zunächst soll die Ausrüstung der Schnellzugstrecken in Angriff genommen und so gefördert werden, daß sie bis zum Eintritt des Winters beendet ist.
Die Arbeiten sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel alsbald in Angriff zu nehmen.
Grundsätze für die Aufstellung von Baken zur Vorsignalankündigung auf Hauptbahnen
Hierzu nebenstehende Zeichnung.
Abb. 1 - 3
- Ankündigungsbaken sind vor allen Vorsignalen aufzustellen, die zu Einfahr-, Block- und auf freier Strecke stehenden Deckungssignalen gehören.
- In der Regel sind drei hintereinander stehende Baken zu verwenden. Bei örtlichen Verhältnissen, die für die Sichtbarkeit des Vorsignals besonders ungünstig sind, kann ihre Zahl bis auf fünf vermehrt werden.
- Die Baken sind unmittelbar rechts vom zugehörigen Fahrgleis und tunlichst nahe an diesem aufzustellen.
- Die dem Vorsignal am nächsten stehende Bake ist 100 m vor diesem anzuordnen und der Abstand der Baken untereinander auf je 75 m zu bemessen (vergl. Abb.3). Diese Maße müssen auch dann eingehalten werden, wenn die Raumverhältnisse vor dem Vorsignal beschränkt sind. Nötigenfalls muß das Vorsignal versetzt werden (vergl. Ziffer 5).
- Zwischen dem Vorsignal und der von diesem am weitesten abstehenden Bake darf kein Hauptsignal stehen. Wo ein Vorsignal so dicht auf ein Hauptsignal folgt, daß der zur Aufstellung der Baken erforderliche Raum nicht vorhanden ist, ist das Vorsignal an das Hauptsignal heranzuziehen.
- Geschwindigkeitstafeln, Langsamfahrscheiben, Haltscheiben und dergleichen dürfen in dem Raum, der zwischen dem Vorsignal und der von diesem am weitesten abstehenden Bake liegt, in der Regel nicht aufgestellt werden. Wo sich dies wegen besonderer örtlicher Verhältnisse oder in Dringlichkeitsfällen ausnahmsweise nicht vermeiden läßt, ist Vorsorge zu treffen, daß eine gute Sichtbarkeit der Signale gewährleistet ist.
- In der Geraden beträgt die Neigung der Baken zur Bahnachse etwa 60° (vergl. Abb.3), in Kurven ist der für die Sichtbarkeit günstigste Neigungswinkel für jeden Einzelfall besonders zu ermitteln.
- Die Baken zeigen auf weißem Grundanstrich dem Zuge entgegen einen bis drei (bzw. fünf) von links nach rechts ansteigende schwarze Querstreifen. Die dem Vorsignal am nächsten stehende Bake erhält einen Querstreifen, die vom Vorsignal am weitesten abstehende soviele Querstreifen, als Baken verwendet sind, nämlich drei bis fünf (vergl. Abb. 1 und 2). Für die Rückseite ist grauer Anstrich zu wählen.
- In der Regel erhalten die Baken die in Abb. 1 niedergelegten Formen und Abmessungen. Wo diese Bauart bei mehrgleisigen Strecken zwischen den Gleisen nicht untergebracht werden kann, ist die Ausführung nach Abb. 2 anzuwenden.
- Die Baken sind in einfachster Weise aus Holz herzustellen und mit einem haltbaren Ölfarbenanstrich zu versehen. Die Verwendung von Emailletafeln kommt bis auf weiteres nicht in Frage.
- Für die dauernde gute Sichtbarkeit der Baken ist Sorge zu tragen. Bei der Anwendung der Ausführungsform nach Abb. 2 ist der Bahnkörper vor und zwischen den Baken bis auf Schienenunterkante von Graswuchs, Oberbaustoffen und dergleichen frei zu halten.
- Bereits vorhandene Ankündigungsbaken sind den vorstehenden Grundsätzen anzupassen.
Aus der Verfügung 80 Sss 103 der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft vom 13. Januar 1930:
Für die Beschaffung neuer Baken werden nach dem Vorschlag des Reichsbahnzentralamtes folgende Regeln festgesetzt:
- Baken der hohen Form sind in der Regel in Emaille auszuführen. Holzbaken sind nur dort anzuordnen, wo Emaillebaken mechanischen Zerstörungen des Schmelzüberzuges (durch Steinwürfe usw.) besonders ausgesetzt sind.
- Baken niedriger Form sind ohne Rücksicht auf die Gefahr der Zerstörung ausschließlich in Emaille auszuführen.
Aus der Verfügung 80 Sss 228 der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft vom 12. Februar 1934:
Die durch Verfügung vom 80 D 8284 vom 26. Juli 1926 festgesetzten Grundsätze sind hierdurch überholt.
Grundsätze für die Aufstellung von Baken zur Vorsignalankündigung auf Hauptbahnen
(Ausgabe 1934)
- Um dem Lokomotivführer darauf aufmerksam zu machen, daß er sich einem Vorsignal nähert, sind auf Hauptbahnen vor den Vorsignalen Ankündigungsbaken vorzusehen (Ausnahmen s. Punkt 2). Die Baken sind unmittelbar rechts vom Fahrgleise und tunlichst nahe an diesem aufzustellen.
- Von der Aufstellung der Baken ist abzusehen
a) | vor Ausfahrvorsignalen, |
b) | vor Vorsignalen, die am rückgelegenen Hauptsignal angeordnet sind. |
- In der Regel sind drei hintereinander stehende Baken zu verwenden. Bei örtlichen Verhältnissen, die für die Sichtbarkeit des Vorsignals besonders ungünstig sind, kann ihre Zahl bis auf fünf vermehrt werden.
- Die dem Vorsignal am nächsten stehende Bake ist 100 m vor diesem anzuordnen und der Abstand der Baken untereinander auf je 75 m zu bemessen.
- In der Geraden beträgt die Neigung der Baken zur Bahnachse etwa 60° (vergl. Abb.3), in Kurven ist der für die Sichtbarkeit günstigste Neigungswinkel für jeden Einzelfall besonders zu ermitteln.
- Zwischen dem Vorsignal und der von diesem am weitesten abstehenden Bake darf kein Hauptsignal stehen. Es ist jedoch zulässig, die vom Vorsignal am weitesten abstehende Bake unmittelbar vor oder neben dem rückgelegenen Hauptsignal anzuordnen.
- Die Bakenanordnung ist so zu treffen, daß kein Zug an einer Bake vorüberfahren muß, auf die kein für ihn gültiges Vorsignal folgt. Es darf also zwischen dem Vorsignal und der am weitesten abstehenden Bake in der Regel keine Fahrwegverzweigung liegen. Kann dies nicht vermieden werden, so kommt die Anwendung verstellbarer Baken in Frage.
- Geschwindigkeitstafeln, Langsamfahrscheiben, Haltscheiben und dergleichen dürfen in dem Raum, der zwischen dem Vorsignal und der von diesem am weitesten abstehenden Bake liegt, in der Regel nicht aufgestellt werden. Wo sich dies wegen besonderer örtlicher Verhältnisse oder in Dringlichkeitsfällen ausnahmsweise nicht vermeiden läßt, ist Vorsorge zu treffen, daß eine gute Sichtbarkeit der Signale gewährleistet ist.
- Die Baken zeigen auf weißem Grunde dem Zuge entgegen einen bis drei (bzw. fünf) von links nach rechts ansteigende schwarze Querstreifen. Die dem Vorsignal am nächsten stehende Bake erhält einen Querstreifen, die vom Vorsignal am weitesten abstehende soviele Querstreifen, als Baken verwendet sind, nämlich drei bis fünf. Die Rückseite ist grau.
- In der Regel sind hohe Baken (Oberkante Bake 2,00 m über SO) in den durch die Einheitszeichnungen Blatt 99a und 99b vorgeschriebenen Formen und Abmessungen zu verwenden. Wo diese Bauart bei mehrgleisigen Strecken zwischen den Gleisen nicht untergebracht werden kann, ist die auf den genannten Einheitszeichnungen dargestellte niedrige Bauform (Oberkante Bake 0,75 m über SO) anzuwenden.
- Baken der hohen Form sind in der Regel in Emaille (Einheitszeichnung Blatt 99b) auszuführen. Holzbaken (Einheitszeichnung Blatt 99a) sind nur dort anzuordnen, wo Emaillebaken mechanischen Zerstörungen des Schmelzüberzuges (durch Steinwürfe usw.) besonders ausgesetzt sind. Baken der niedrigen Form sind ohne Rücksicht auf die Gefahr der Zerstörung ausschließlich in Emaille (Einheitszeichnung Blatt 99b) auszuführen.
- Wo nach Lage des Klimas, der herrschenden Windrichtung usw. zu befürchten ist, daß die gewöhnlichen Baken durch starkes Beschneien oder Bereifen unkenntlich werden, sind ausnahmsweise Kastenbaken der Bauart Eberspächer (Zeichnung Blatt 6529) zu verwenden.
- Ist ein Vorsignal in oder dicht hinter einem Tunnel angeordnet, so sind die Baken, soweit sie in dem Tunnel zu stehen kommen, als erleuchtete Transparente auszubilden, die das gleiche Bild zeigen wie die gewöhnlichen Baken (vgl. Ziffer 9).
- Durch die Baken dürfen die Vorsignallaternen, bei Vorsignalen mit Zusatzflügel auch der letztere, nicht in unzulässiger Weise verdeckt werden. Nötigenfalls ist die dem Vorsignal am nächsten stehende Bake etwas tiefer einzusetzen oder ein besonders niedriges Vorsignal durch ein höheres zu ersetzen.
- Für dauernde gute Sichtbarkeit der Baken ist Sorge zu tragen. Bei Anwendung der niedrigen Bauart ist der Bahnkörper vor und zwischen den Baken bis auf Schienenunterkante von Graswuchs, Oberbaustoffen und dergleichen frei zu halten.
Letzte Änderung am 22.12.2003
© Steffen Buhr