Richtlinien für Fahrschautafeln
Für die Herstellung neuer Fahrschautafeln gelten gemäß Verfügung 60 Ssb 798 des RVM vom 24. Oktober 1941 fortan die nachfolgenden Richtlinien. Etwaige durch besondere Verhältnisse bedingte Abweichungen sind bei Vorlage der Entwürfe zu begründen.
Richtlinien für Fahrschautafeln
(Ausgabe Oktober 1941)
I. Allgemeines
§ 1. Zweck und Anwendungsbereich
- Fahrschautafeln dienen dazu, dem Fahrdienstleiter oder Stellwerkswärter den Besetztzustand von Gleisen, Weichen und anschließenden Streckenabschnitten, die Stellung von Hauptsignalen, Gleissperrsignalen und Vorrücksignalen sowie der Erlaubnisfelder der Streckenblockung eingleisiger Bahnen durch Lichtzeichen zu melden. Ferner kann an ihnen angezeigt werden, ob zweiseitig beanspruchte Schutzweichen (Zwieschutzweichen) umzulegen sind.
- Fahrschautafeln kommen für ausgedehnte und unübersichtliche Stellwerksbezirke mit starkem Verkehr sowie für Stellwerke von Tunnelbahnen in Betracht.
§ 2. Allgemeine Anordnung
Die Fahrschautafeln sind so anzuordnen, daß sie von allen Stellwerksbediensteten gut beobachtet werden können. Ist die Anbringung über den Fenstern beabsichtigt, so ist beim Bau des Stellwerksgebäudes dafür zu sorgen, daß zwischen Fenster und Decke des Stellwerksraumes genügend Platz vorhanden ist. Hat die Fahrschautafel nur geringe Ausdehnung und wird das Hebelwerk nur von einem Mann bedient, so kann die Tafel auch hinter dem Hebelwerk nach Bild 1 angebracht werden.
Bild 1
§ 3. Ausbildung der Lichtzeichen
- Der Besetzungszustand der Gleise wird durch farbige Glasstreifen angezeigt. Diese leuchten
a) | grün, wenn das Gleis frei und keine Fahrstraße eingestellt ist, |
b) | gelb, wenn eine Fahrstraße eingestellt, das Gleis aber noch nicht besetzt ist, |
c) | rot, wenn das Gleis besetzt ist (Bild 2). |
| Gleis frei, keine Fahrstraße eingestellt |
| Fahrstraße eingestellt, Gleis frei |
| Fahrstraße eingestellt, Gleisabschnitt vom Zug besetzt |
| Gleisabschnitt von Rangierabteilung oder Fahrzeug besetzt |
Bild 2
- Die jeweilige Einstellung der überwachten Weichen ist erkennbar zu machen. Bei unbesetzter und unverschlossener Weiche leuchtet daher der dem unbefahrbaren Weichenstrang entsprechende Streifen gar nicht oder schwächer als der andere. Der dem befahrbaren Weichenstrang entsprechende Streifen leuchtet gelb, wenn die Fahrstraße eingestellt, und rot wenn die Weiche besetzt ist.
- Sind Zwieschutzweichen (zweiseitig beanspruchte Schutzweichen) vorhanden, so blinken die zugehörigen Leuchtstreifen, wenn eine Fahrstraße eingestellt wird, für die die Zwieschutzweiche umgelegt werden soll, aber noch nicht umgelegt worden ist.
- Hauptsignale sind durch Lämpchen in der Farbe der Nachtsignale anzuzeigen (Bild 3).
Bild 3
- Die Stellung der Gleissperrsignale ist durch einen waagerechten oder schrägen weißen Streifen im Sinnbild eines Gleissperrsignals anzuzeigen. Wenn notwendig, ist auch die Stellung der Vorrücksignale und zwar durch drei weiße Lichtpunkte im Sinnbild eines Ve 6 wiederzugeben (Bild 4).
Bild 4
- Die Stellung der Vorsignale, Zwischensignale, Zusatzzeichen und Richtungsanzeiger ist nicht darzustellen.
- Der Besetzungszustand der anschließenden Streckenabschnitte ist, wenn die technischen Einrichtungen es gestatten (vgl. § 4 (6)), durch kurze Leuchtstreifen anzuzeigen, wobei ein grün leuchtender Streifen einen freien, ein rot leuchtender Streifen einen besetzten Blockabschnitt bedeutet. Die Richtung der Zugfahrten ist durch rot leuchtende Pfeile anzuzeigen. Soweit erforderlich, können auch mehrere Streckenabschnitte einer Fahrrichtung wiedergegeben werden.
Bei eingleisigen Bahnen mit Streckenblockung kann auch die Stellung der Erlaubnisfelder angezeigt werden, was besonders dann in Frage kommt, wenn die Fahrschautafel im Befehlsstellwerk, die Erlaubnisfelder im Wärterstellwerk untergebracht sind. Bei geblocktem Erlaubnisabgabefeld oder entblocktem Erlaubnisempfangsfeld erscheint dann neben dem Gleisstreifen ein gelb leuchtender Pfeil, der die Richtung der erlaubten Zugfahrt anzeigt (Bild 5).
Bild 5 – Eingleisige Strecke durch einen Zug nach C besetzt, Gegenfahrt bereits angenommen (spitze Kreuzung in C)
II. Bauvorschriften
§ 4. Steuerung der Lichtzeichen
- Die Lichtzeichen für den Besetzungszustand der Gleise sind von den Gleisschaltern der isolierten Schienenstrecken oder den Zählwerken der Achszähleinrichtungen zu steuern. Die Gleisschalter müssen ständig eingeschaltet sein.
- Die Zeichen für den Besetzungszustand der Weichen werden durch die Magnete der Hebelsperren oder, wenn außer der Isolierstrecke für die Weichenhebelsperren noch eine besondere Isolierstrecke für die Besetztmeldung der Weiche vorhanden ist, durch besondere Magnetschalter betätigt. Die Hebelsperrmagnete oder die besonderen Magnetschalter müssen dauernd eingeschaltet sein.
- Die Blinkzeichen für Zwieschutzweichen sind durch Kontakte an den Fahrstraßen einzuschalten, bei denen die Zwieschutzweichen umgestellt werden sollen, aber nicht festgelegt werden können. Außerdem ist der Strom über einen Kontakt am Hebel der Zwieschutzweiche zu führen, so daß das Blinkzeichen nicht erscheint oder erlischt, wenn die Weiche die richtige Lage einnimmt oder in sie gebracht wird.
- Die Meldelampen der Hauptsignale werden, wenn es sich um Formsignale handelt, durch Kontakte am Signalrückmelder zum Aufleuchten gebracht. Bei Lichttagessignalen liegen die Meldelampen in den Stromkreisen der Signallampen, oder es sind Lichtüberwachungsmagnetschalter vorhanden, die die Meldelampen steuern.
- Vorrücksignalzeichen werden entweder durch Magnetschalter im Stromkreis der Signallampen oder durch Stromwandler, deren Unterspannungswicklung im Stromkreis der Signallampen liegt und deren Oberspannungswicklung die Meldelampen speist, eingeschaltet.
- Die Lichtzeichen für den Besetztzustand der Streckenabschnitte sind durch Gleisschalterkontakte der Isolierstrecken (Zählwerkskontakte der Achszähleinrichtungen) oder in anderer geeigneter Weise durch die Gleisabschnitte selbst zu steuern. Die Steuerung der Lichtzeichen lediglich durch Kontakte an den Streckenfeldern oder durch die zur Streckenblockung gehörigen Zugeinwirkungen kommt nicht in Frage.
- Die Zeichen für die Stellung der Erlaubnisfelder werden durch Riegelstangenkontakte betätigt.
§ 5. Speisung
- Die Lichtzeichen der Fahrschautafeln sind in der Regel mit Wechselstrom zu speisen, der über einen Umspanner aus dem Lichtnetz entnommen wird. Bezüglich der Speisung der Meldelampen für Lichttagessignale vgl. § 4 (4).
- Der Speisestrom muß vom Netz vor der Hauptschalttafel des Bahnhofs entnommen werden, damit die Fahrschautafeln von den übrigen Stromentnahmestellen des Bahnhofs unabhängig sind.
- Als Ersatzstromquelle ist die für die sonstigen elektrischen Anlagen des betreffenden elektrischen oder mechanischen Stellwerks vorhandene Sammlerbatterie zu benutzen. Die Meldelampen für Lichttagessignale bedürfen, wenn sie mit den Signallampen in Reihe geschaltet sind, keiner besonderen Ersatzstromquelle.
- Die Spannung der Lampen soll am Tage etwa 24 V betragen. Bei Nacht muß die Lampenspannung durch einen Dunkelschalter mit zwei Stellungen (Tag und Nacht) herabgesetzt werden können. Zu diesem Zwecke ist der Speiseumspanner mit entsprechenden Anzapfungen auf der Unterspannungsseite zu versehen. Die Spannung der mit den Signallampen in Reihe liegenden Meldelampen für die Lichttagessignale richtet sich nach deren Lampenspannung.
- Als Lampen sind farbige 24V/3W-Lampen mit Swansockel zu verwenden. Die Lampen der Gleisstreifen sind nebeneinander zu schalten.
- Als Blinker, für die Lichtzeichen der Zwieschutzweichen sind Magnet-, Motor- oder Quecksilberblinker einfacher Bauform zu wählen.
§ 6. Sonstige Bauvorschriften
- Die Vorderwand der Fahrschautafeln soll aus Stahlblech bestehen. Sie muß im ganzen oder in einzelnen Teilen aufklappbar sein, damit durchgebrannte Lampen leicht ausgewechselt werden können.
- Für gute Ausleuchtung der Gleisstreifen ist zu sorgen. Zu diesem Zwecke sind die Lampen für die Gleisstreifen in innen weiß gestrichenen Kammern anzuordnen, die durch die Tafelrückwand und Trennwände zwischen Vorder- und Rückwand gebildet werden.
- Der Lampenkasten der Fahrschautafeln ist ausreichend zu entlüften.
Letzte Änderung am 22.12.2003
© Steffen Buhr