Hier finden Sie eine Reihe von Grundsätzen für die Ausgestaltung der Signal- und Sicherungsanlagen bei der Deutschen Reichsbahn aus den zwanziger und dreißiger Jahren. Diese und weitere Grundsätze wurden in der „Sammlung signaltechnischer Verfügungen“ zusammengefaßt, die als Dienstvorschrift 818 geführt wurde und bei der späteren Deutschen Bundesbahn DS 818 hieß. Bei der späteren Deutschen Reichsbahn in der DDR wurden diese Bestimmungen in den „Grundsätzen für die Ausgestaltung der Sicherungsanlagen auf Hauptbahnen und den mit mehr als 60 km/h befahrenen Nebenbahnen“ zusammengefaßt (siehe Verweisseite). Die DS 818 und die „Grundsätze für die Ausgestaltung …“ werden erst jetzt durch die DB AG allmählich durch ihre Nachfolger, die Richtlinien RL 819 schrittweise abgelöst. Bei einem Vergleich der hier vorliegenden Grundsätze mit der DS 818 bzw. mit den o.g. „Grundsätzen für die Ausgestaltung …“ zeigt sich, daß viele der damals bereits gültigen Regeln bis in unsere Tage Bestand haben.