Nachfolgend ist die interessante Denkschrift der Reichsbahndirektion Berlin zum K44-Stellwerk in der Ausführung der Firma Pintsch aus dem Jahr 1943 samt kritischer Betrachtungen zum Schwenkhebel als Organ für die Weichenbedienung sowie ein Nachtrag zur Denkschrift aus dem Jahr 1944 wiedergegeben. Die Texte werden soweit wie möglich originalgetreu wiedergegeben, lediglich geringfügige Korrekturen am Layout und bei offensichtlichen Schreibfehlern wurden vorgenommen.
Reichsbahndirektion Berlin D A S G L E I S P L A N - S T E L L W E R K ============================================ mit Drucktasten-Steuerung Denkschrift von Dr.Ing. Gläsel u. A. Buchholz XXXXXXXXXXX Berlin 30. Oktober 1943 __ Inhalt Seite A. Stichworte 1 B. Grundsätzliches 2 Abschnitt 1) Aufgabenstellung 2 " 2) Allgemeiner Aufbau 4 " 3) Bedienung 4 " 4) Das Blinken 5 " 5) Tasten 5 " 6) Stellbezirke 7 " 7) Weichen und Gleissperren 8 " 8) Signale 9 " 9) Block 10 " 10) Abhängigkeiten 10 C. Begründungen und Erläuterungen 18 Zu 1) Aufgabenstellung - " 2) Allgemeiner Aufbau 18 " 3) Bedienung 22 " 4) Das Blinken 25 " 5) Tasten 25 " 6) Stellbezirke 26 " 7) Weichen und Gleissperren 27 " 8) Signale 29 " 9) Block 30 " 10) Abhängigkeiten 30 Zusammenstellung I: Bedienungshandlungen für die Regelausführung 37 Zusammenstellung II: Abweichungen vom Regelfall 39 Anhang: Betrachtungen zum Schwenkhebel 43 ------------- __ - 1 - A. Stichworte ============= als Richtschnur für den Aufbau. 1) Volle Ausnutzung der neuen technischen Mittel. 2) Keine Bindung an Bestehendes und an Vorschriften. 3) Volle Ausleuchtung. 4) Geographie. 5) Zweihand-Bedienung. 6) Fahrweg und Fahrstraße. 7) Fahrdienstleiter allein stellt alle Hauptsignale. 8) Alle Signale von Hand gestellt (Regelfall). 9) Automatik nach Bedarf (Umleitbetrieb). 10) Jeder einfachere Fall möglich. 11) Alle Betriebsarten möglich: zentrales Stellwerk oder zentrales Stellwerk + Wärterstellwerk, auch zeitweise abschaltbar. 12) Ausweichanlage. 13) Rangieren a. Kleinarbeit als freie Rangierbewegung, ohne Signal, Fahrwegbildung durch Einzel- bedienung der Weichen. b. als gebundene Rangierfahrt mit Signal, Fahrweg- bildung mit Festlegung (Voraussetzung für Signal- gebung). 14) Wechselstrom. __ - 2 - B. Grundsätzliches ================== Abschnitt 1) Aufgabenstellung Die Hauptaufgabe, die mit dem neuen Kraftstellwerk verbunden ist, wird darin gesehen ein System zu finden und festzulegen, das 1. auf bestimmten Grundfestsetzungen aufgebaut ist, 2. zu einer Lösung als Regelfall führt, die den zeit- lichen Anschauungen und Forderungen an ein Kraftstell- werk entspricht und auf längere Zeit genügen wird, und 3. so gestaltet ist, daß einerseits jede Mischlösung mit den bestehenden tech- nischen Anlagen bleibt und daß andererseits die Entwicklung nach der Seite der vollen Selbsttätigkeit nicht gehindert wird. Das "Niveau", auf dem dieser Regelfall angesetzt wird, ist durch drei Faktoren bestimmt: die sicherheitlichen Notwendigkeiten, die sicherungstechnischen Forderungen und die konstruktiven Möglichkeiten und läßt sich nur aus der Kenntnis des Betriebes, aus der fachmännischen Erfahrung und aus den heutigen Leistungen der Technik, insbesondere der Signalbautechnik festlegen. Seine Höhe unterliegt also zum Teil der persönlichen Auf- fassung und läßt sich nicht konstruieren oder beweisen. Ist nun aber der Regelfall einmal gebildet und festgelegt, so muß er auch als allgemeiner Maßstab für die Beurteilung aller Einzelfragen und Sonderfälle festgehalten werden. Sonst ist die Bildung eines einwandfreien und in sich logi- schen Systems nicht zu erhoffen. Versucht man die vorstehenden Darlegungen graphisch darzu- stellen, so kommt man ungefähr zu folgendem Bild:
__ - 3 - a = sicherheitlicher Anteil b = sicherungstechnischer Anteil c = konstruktiver Anteil Diese erste Aufgabe kann als der wissenschaftliche Anteil an der Lösung der gestellten Aufgabe betrachtet werden. Sie ist entscheidend für den bleibenden Wert der ganzen Ar- beit und unabhängig von der technischen Lösung. Die zweite Aufgabe besteht in der technischen Gestaltung des neuen Stellwerks. Diese wird hauptsächlich bestimmt durch die heute oder später vorhandenen technischen Mittel. Es ist also möglich, daß sich die Ausführung mit der Zeit ändert. Bei allen Überlegungen in konstruktiver Hinsicht ist als Leitgedanke festgehalten worden, die Zahl der mechanischen Vorgänge soweit irgend möglich einzuschränken und durch elektrische Vorgänge zu ersetzen. 1. sind alle mechanischen Lösungswege schwerfällig, erfor- dern viel Arbeit in der Fertigung und sind der Weiterent- wicklung hinderlich, 2. ist der elektrische Schaltvorgang mit Hilfe eines Relais technisch einer der einfachsten mechanischen Vorgänge, stets gleichbleibend und auch in der vielfältigsten Wieder- holung - elektrisch und technisch absolut sicher beherrsch- bar, bietet auch der fernsten Stufe einer denkbaren Weiter- entwicklung keinerlei Hinderung und entspricht im Relais als dem Gerät einer ausgesprochenen Massenfertigung dem Gebot der Zeit, 3. ist es ja der Grundgedanke des neuen Stellwerks, ein elek- trisches Kraftstellwerk zu bauen, bei dem also die elek- trischen Dinge im Vordergrund stehen und nicht die mecha- nischen, oder die mechanisch-elektrischen, wie bei den bis- herigen Bauformen der Kraftstellwerke. In allen Fällen, wo eine elektrische oder eine mechanische Teillösung mög- lich gewesen wäre, ist daher die elektrische gewählt wor- den. __ - 4 - Abschnitt 2) Allgemeiner Aufbau (Seite 18) Das Gleisplan-Stellwerk ist eine Vereinigung von Gleista- fel und Schalterwerk und ist als Tisch-Schalterwerk mit Drucktastenbedienung gebaut (Steuertisch). Der Tisch ent- hält den Gleisplan. Die Tasten sind nach Möglichkeit dem gesteuerten Teil beigeordnet (Geographie). Weichentasten z.B. sitzen in der betreffenden Weiche, Signaltasten beim Signal. Die Gleise sind im allgemeinen ausgeleuchtet. Die Stellung der Signale ist im Gleisbild wiederholt. Die Stel- lung der Weichen wird durch die Ausleuchtung unmittelbar angezeigt. Gleissperren werden als Gleisstumpf dargestellt. Hörbare Zeichen sind nur in einem besonderen Fall angeord- net. Das Gleisplan-Stellwerk wird mit Wechselstrom betrie- ben. Abschnitt 3) Bedienung (Seite 22) Der Bedienung liegt die Vorstellung des Fahrweges zugrunde. Bei der Bedienung sind 2 Tasten gleichzeitig zu drücken: bei den Weichen diejenigen Weichentasten, die den beab- sichtigten Fahrweg bestimmen, bei den Signalen: die Taste am Signal und eine Gruppen- taste, bei Auflösung, Widerruf usw: die betreffende maßgebende Gleistaste und eine Gruppen- taste, bei sonstigen Vorgängen, z.B. Umleitbetrieb: 2 zugeordne- te Tasten. Das Drücken nur einer beliebigen Taste ist wirkungslos. Diese Regel gibt eine klare Vorstellung und eine eindeutige und einheitliche Handhabung und macht unbeabsichtigtes Drücken einer Taste unschädlich. Schwierige Ausbildung und Bedienung der Tasten (Dreh-Druck-Taste, Klapp-Druck-Taste, sonstige Schutzvorkehrungen) sind so vermieden. Die Zeit, während der 2 Tasten gemeinsam gedrückt sein müssen, entspricht nur der Ansprechzeit eines Relais, be- trägt also nur einen Bruchteil einer Sekunde. __ - 5 - Die Weichen können einzeln gestellt werden durch ihre eigenen Tasten oder gruppenweise durch je 2 Fahrwegtasten. Für benachbarte Weichen können die Tasten in der Regel zu- sammengelegt werden. Rangiersignale werden durch den Wärter bzw. Fahrdienstleiter gestellt. Hauptsignale werden in allen Fällen ausschl. durch den Fahr- dienstleiter gestellt (Handbedienung). Wenn ein eingeleiteter Stellvorgang wegen einer Störung nicht ausläuft, so kann er vom Stellwerksbeamten selbst versuchs- weise wiederholt werden. Festlegung der Fahrstraße für mehrere Züge hintereinander, selbsttätige Stellung der Signale auf Fahrt, sowie vollau- tomatischer Betrieb und dgl. lassen sich bei Bedarf einrich- ten und wahlweise einschalten und zurückschalten. Abschnitt 4) Das Blinken (Seite 25) Blinken ist das Kennzeichen für die Aufforderung, eine Be- dienung vorzunehmen. Es blinken bei Weichen (und Gleissperren): der dunkle Weichenstrang (30 Blinke), bei den Fahrstraßentasten (Zustimmungsanforderung): die Tasten selbst (30 Blinke). Ferner wird das Blinken noch als Kennzeichen für eine aufge- schnittene Weiche benutzt (90 Blinke). Es blinkt derjenige Weichenstrang, dessen Taste bedient werden muß, damit die begonnene Bewegung zu Ende geführt werde. Geht das blinkende Licht in ruhendes Licht über, so ist das die Rückmeldung, daß der Steuervorgang vorschriftsgemäß zu Ende gelaufen ist. Abschnitt 5) Tasten (Seite 25) Es werden unterschieden: Gleistasten, die in den Gleisen angeordnet sind, Gruppentasten, ) sonstige Tasten) außerhalb der Gleise __ - 6 - Zu den Gleistasten gehören: Weichen- und Gleissperrentasten (blau - nicht leuchtend) Fahrwegtasten (blau mit grünem Ring - Leuchttaste) Fahrwegtasten mit Rangiersignal (blau mit rotem Ring - Leuchttaste) Die Gruppentasten heißen: a) für die laufende Benutzung: 1. Fahrtsignal, zum Stellen der Haupt- und Vorsignale auf Fahrt und der Rangiersignale auf Fahrterlaub- nis 2. Widerruf, zum Auflösen von eingestellten Rangier-Fahr- wegen im Bezirk des Wärters oder des Fahrdienst- leiters, zur Rücknahme des Rangiersignals, zur Auflösung einer im Durchrutschweg liegenden Teilfahrstraße, zur Rücknahme einer Zustimmungsanforderung, zur Rückgabe eines Zustimmungsempfangs, zur Auflösung einer eingestellten Fahrstraße beim Unterbleiben einer Fahrt oder bei Fahrt- wechsel, solange das Hauptsignal noch nicht auf Fahrt war (nur beim Fdl). b) für Störungsfälle: 3. Not-Rücknahme (nur beim Fdl). zum Löschen eines Fahrtsignals, wenn es fälschlich auf Fahrt bleiben sollte, oder bei Gefahr vorzeitig auf Halt gelegt werden muß, zum Auflösen einer Fahrstraße von Hand, wenn die Auflösung durch den Zug versagt, oder wenn ein Fahrtsignal ohne Zugfahrt zurückgenom- men werden muß. 4. Ersatzsignal zum Anschalten des Ersatzsignals, __ - 7 - 5. Weichen-Entsperrung zur Beseitigung der Weichensperrung beim Versagen der Gleisfreimeldung der betreffenden Weiche 6. Wecker-Abschaltung zum Abschalten des Störungsweckers einer aufgefah- renen Weiche Zu den sonstigen Tasten gehören die Umleittasten, beispiels- weise: 1. Regelbetrieb und Durchfahrt zum betriebsmäßigen Ein- und Ausschalten der Fahr- straßenauflösung, wenn mehrere gleiche Fahrten einander folgen, z.B. eine Gruppe von D-Zügen mit Durchfahrt durch einen Bahnhof, damit der Fdl nur die Signale zu bedienen hat. Bei "Durch- fahrt" leuchten die betreffenden Gleisnummern auf. 2. Handbetrieb und selbsttätiger Betrieb zum betriebsmäßigen Ein- und Ausschalten vollselbst- tätiger Signalstellung, bei S-Bahn-Betrieb, Fern- bahnbetrieb und Rangierbetrieb (z.B. Zusatzzei- chen an den Hauptsignalen bei Umleitbetrieb). 3. Wärterstellwerk besetzt und Wärterstellwerk außer Betrieb wenn ein abhängiges Stellwerk zeitweise abgeschaltet werden soll, z.B. in den Stunden ohne Rangier- verkehr (dann im Gleisplan nicht erleuchtet). Abschnitt 6) Stellbezirke (Seite 26) Das Gleisplan-Stellwerk ist geeignet, als "zentrales Stellwerk" den ganzen Bereich eines klei- neren oder mittleren Bahnhofs zu bedienen, wenn der Betrieb, namentlich der Rangierbetrieb, dies zu- lassen, oder als "Fahrdienstleiter-Stellwerk" mit einem oder mehreren abhängigen Wärterstellwerken zusammen zu arbeiten. __ - 8 - Die Hauptsignale werden in beiden Fällen nur vom Fdl gestellt. Der heutige Begriff des "Befehls" verschwindet damit. Es gibt nur noch "Zustimmungen". Die abhängigen Stellwerke können zeitweise außer Betrieb gesetzt werden, z.B. in den Stunden ohne Rangierbetrieb, so daß der ganze Bahnhof dann vom Fahrdienstleiter-Stellwerk aus bedient wird. Die Bauart des Gleisplan-Stellwerks gestattet auch, die gesamte Bedienung von einer Ausweichanlage aus zu besorgen. Beim zentralen Stellwerk erfordert die Zugschlußprüfung und die Zugmeldung, daß die Streckengleise bis zur benachbarten Zugfolge- stelle rückwärts mit Gleisfreimeldung ausgerüstet werden. Die Rückblockung kann dann zweckmäßig selbsttätig geschehen. Gleis- freimeldung auf dem vorwärtsgelegenen Streckenabschnitt ist empfehlenswert. Mischformen mit dem heutigen Handblock sind mög- lich. Abschnitt 7) Weichen und Gleissperren (Seite 27) 1. Die Ordnungsstellung der Weichen und zugleich ihre Lage wird auf dem Gleisplan dadurch angezeigt, daß die "Vorlänge" und der befahrbare Strang leuchten. "Vorlänge" nur im geometri- schen Bild der Weiche.
2. Der Begriff "Grundstellung" ist entbehrlich, jedoch muß für die Verschlußtafel zwischen Plus- und Minusstellung der Weiche unterschieden werden. Als Plusstellung wird einheitlich die Stellung auf das Stammgleis gewählt. 3. Läuft eine Weiche um, so sind beide Weichenstränge dunkel. Die Vorlänge leuchtet weiter. Ein Weckerzeichen ist nicht vorhanden. 4. Ist eine Weiche besetzt, so ist das gesamte Weichenbild dunkel. __ - 9 - 5. Bei Besetztsein kann die Stellung der Weiche durch Drücken der beiden Endtasten sichtbar gemacht werden. 6. Die Weichen sind in der Regel mit Hebelsperren ausgerüstet, also während des Besetztseins gegen Umstellen gesperrt. 7. Bei Störungen kann die Hebelsperre durch Eingriff beseitigt werden. 8. Jede Weiche kann einzeln umgestellt werden, und zwar durch Drücken der zugehörigen Weichentasten (blau). Mehrere Weichen können zur Herstellung eines Fahrweges oder Fahrwegteils auch gruppenweise gestellt werden, und zwar durch Drücken zweier Fahrwegtasten (blau mit Ring). Nur die zwischen diesen beiden Tasten liegenden Weichen werden angesteuert (Regelfall). 9. Eine aufgeschnittene Weiche meldet sich durch ein Wecker- zeichen und durch Blinken mit 90 Blinken desjenigen Stran- ges, auf den die Weiche weiter umgestellt werden soll. 10. Bei Ungangbarkeit kann jede Weiche mit Hilfe einer Handkurbel umgestellt werden. 11. Die Bedienung der Weiche durch 2 blaue Gleistasten und die Anzeige der Stellungen und Vorgänge wird bei den Kreuzungs- weichen sinngemäß angewendet. Die Ausleuchtung gibt eine ein- deutige Meldung über den jeweils eingestellten Fahrweg. Der bei der einfachen Kreuzungsweiche nicht mögliche Fahrweg wird schaltungstechnisch ausgeschlossen. Abschnitt 8) Signale (Seite 29) Alle Hauptsignale werden als Lichttagessignale ausgebildet und halbselbsttätig gesteuert. Der Fdl stellt sie von Hand auf Fahrt, der Zug auf Halt. Alle Rangiersignale werden als Lichttagessignale ausgebildet und in der Regel halbselbsttätig gesteuert. Der Fdl oder der Wärter stellt sie von Hand auf Fahrerlaubnis, der Wärter die Rangierabteilung oder ein Zeitrelais auf Fahrverbot. Die Handsteuerung auf Fahrt ist bewußt beibehalten worden. __ - 10 - Selbsttätige Signalsteuerung kann eingerichtet werden, wird aber dann als Sonderfall betrachtet. Abschnitt 9) Block (Seite 30) Der heutige Bahnhofsblock wird ersetzt durch direkte Schaltungs- abhängigkeiten zwischen 2 Stellwerken. Der Streckenblock nach beiden Seiten wird ersetzt durch Gleis- freimeldeanlagen auf beiden Gleisen. Damit entfallen die Tasten- sperre bei der Einfahrt und die Widerholungssperre bei der Aus- fahrt. Auf den benachbarten Stellen erfahren die vorhandenen Handblockeinrichtungen nur geringfügige Änderungen. Nach den örtlichen Verhältnissen kann auch jede andere Zwischenlösung aus- geführt werden. Abschnitt 10) Abhängigkeiten (Seite 30) 1. Es werden unterschieden: Fahrweg und Fahrstraße, Fahrwegbildung und Fahrstraßenbildung, Fahrwegfestlegung und Fahrstraßenfestlegung Fahrweg erfaßt nur die zu befahrene Weichen und wird gebildet durch Drücken zweier Fahrwegtasten (blau mit grünem oder rotem Ring). Fahrstraße erfaßt auch noch die Schutzweichen und Gleis- sperren und wird gebildet durch Drücken zweier Fahrstraßentasten (grün oder grün mit rotem Ring). a) Fahrweg 2. Zur Bildung des Fahrweges sind jeweils diejenigen Weichen- tasten zu drücken, die den zu befahrenden Fahrweg begrenzen. Als Kennzeichen tragen sie einen Ring. Beispiel: Rangierfahrt von Gleis 1 nach 3: (Vgl. Skizze des Gleisplanes) gedrückt werden die äußeren Tasten der Weichen 4 und 6 (hier Spitzentasten), die als Fahrwegtasten ausgebildet sind. Dadurch werden die Weichen 4, 5 und 6 angesteuert. Diese laufen in die gewünschte Lage und werden auf ihre __ - 11 - neue Ordnungsstellung überprüft. Der Fahrweg ist damit ge- bildet. Zugleich tritt eine Fahrwegfestlegung ein. Diese Festlegung kann beliebig zurückgenommen werden durch Drücken einer der beiden Fahrwegtasten zusammen mit der Gruppen- taste "Widerruf". Die Wahl der Fahrwegtaste ist hierbei freigestellt. Vom "Fahrweg" wird beim Rangieren Gebrauch gemacht. Bildung und Rücknahme liegen in der Hand des Wärters allein. Der Fdl wirkt nicht mit. Bei der Fahrwegbildung im eigenen Bezirk verfährt der Fdl genau so. Die "Fahrwege" werden nach den betrieblichen Bedürfnissen des Bahnhofs eingerichtet. 3. Ist für einen Fahrweg ein Rangiersignal vorhanden, so wird für beide Stellungen als Grundfall die Bedienung von Hand angesehen, weil sie unter allen Betriebsverhältnissen anwend- bar sein würde, und zwar ergibt die Bedienung: Fahrwegtaste + Signaltaste = Fahrerlaubnis Fahrwegtaste + Widerruftaste = Fahrverbot. 4. Das Rangiersignal Fahrerlaubnis wird von der eingetretenen Festlegung des Fahrweges abhängig gemacht, eine Überprüfung auf Freisein des Fahrweges findet aber nicht statt. 5. Hat ein Rangiersignal von selbst in die Grundstellung ge- schaltet, z.B: durch eine Störung, so muß die Grundstellung der gesamten Anlage herbeigeführt, der Fahrweg also aufgelöst werden. Hierzu bedient der Wärter die betr. Fahrwegtaste zusammen mit der Taste "Widerruf". Erst jetzt kann der Fahr- weg wieder gebildet und das Rangiersignal Fahrerlaubnis erneut gegeben werden. b) Fahrstraße 6. Wird beim abhängigen Wärter durch den Fdl die Zustimmung für eine Zugfahrt angefordert, soll also eine Fahrstraße ge- bildet werden, so drückt der Fdl die beiden Gleistasten (Fahrstraßentasten), die den zu befahrenden Weg begrenzen, z.B. den von der Lok befahrenen Weg bei einer Einfahrt oder Ausfahrt. Die beiden gedrückten Tasten blinken dann bei ihm __ - 12 - und beim Wärter. Auch die zugehörigen Schutzweichen und Gleis- sperren blinken. Der Wärter bedient nun alle blinkenden Tasten und Weichen und Gleissperren, der Fdl alle blinkenden Weichen und Gleissperren seines eigenen Stellbezirkes. Hierdurch wird die Fahrstraße gebildet und selbsttätig festgelegt. Ist die Festlegung vollendet, so hört das Blinken auf und die Tasten und Schutzweichen zeigen bei beiden Bediensteten ruhendes Licht. Die "Fahrstraße" ist hergestellt. Beispiel: (Gleisplan umstehend) Einfahrt A 1 nach Gleis 3: gedrückt werden Taste 1 und 3, der Durchrutschweg bis 4 wird schaltungsmäßig angehängt. Ausfahrt D aus Gleis 3: gedrückt werden Taste 3 und 4, der Fahrwegteil 2 - 3 wird schaltungsmäßig angehängt. Durchfahrt setzt sich aus Einfahrt und Ausfahrt zusammen: gedrückt werden Taste 1 und 3, 3 und 4. Eine Überprüfung der Fahrstraße auf Freisein durch die Gleis- relais hat bei der Bildung der Fahrstraße nicht stattgefunden. Das soll durch den Stellwerksbeamten geschehen durch Augen- schein in der Natur oder an Hand der Gleistafel. 7. Rücknahme der festgelegten Fahrstraße ist nur durch den Fdl möglich, jedoch noch beliebig, solange kein Signal für diese Fahrt auf Fahrt gestellt worden ist, "Freihaltung". Zur Rück- nahme muß der Fdl die Gleistaste am Ende der betr. Fahrstraße und die Taste "Widerruf" bedienen. Zum Beispiel: Angefordert war Einfahrt in Gleis 3: Zu bedienen Taste 3 + Widerruf " " Ausfahrt aus Gleis 3: Zu bedienen Taste 4 + Widerruf " " Einfahrt in Gleis 4: Zu bedienen Taste 6 + Widerruf " " Ausfahrt aus Gleis 4: Zu bedienen Taste 4 + Widerruf __ - 13 -
__ - 14 - 8. Hat der Fdl im eigenen Bezirk eine Fahrstraße zu bilden, so drückt er die betr. Gleistasten (grün). Hierdurch fangen an zu blinken: die bedienten Gleistasten (zum Zeichen dafür, daß die Fahrstraße angesteuert ist), und die Schutzweichen und Gleissperren, soweit sie falsch liegen. Der Fdl stellt diese durch Einzelbedienung in die richtige Lage, die Fahrstraßen- weichen laufen selbsttätig um. Nunmehr tritt von selbst die Fahrstraßenfestlegung ein. Die Gleistasten zeigen ruhendes Licht. 9. Um ein Hauptsignal auf Fahrt zu stellen, bedient der Fdl die betr. Gleistaste am Signal zusammen mit der Gruppentaste "Fahrtsignal". Erst jetzt findet die Überprüfung der Fahr- straße auf Freisein durch die Gleisrelais statt. Das Signal geht auf Fahrt. 10. Das Ersatzsignal ist ohne jede Abhängigkeit bedienbar. Der Fdl muß den Fahrweg durch Augenschein in der Natur oder anhand der Gleistafel prüfen. In der Regel wird die Fahrwegbildung mit Fahrwegfestlegung möglich sein. Sollte aber auch diese versagen, so sollen die Spitzentasten der befahrenen Weichen und der Schutzweichen durch Schutzkappen gegen Drücken gesperrt werden. Die Bedienung ist durch Dienstvorschrift zu regeln. 11. Alle Fahrt-Signale können in Notfällen durch Bedienen der betr. Gleistaste am Signal zusammen mit der Taste "Not-Rück- nahme" in die Grundstellung gebracht werden. 12. Hat ein Hauptsignal aus irgend einem Grunde wieder in die Haltstellung gewechselt: durch den Zug, oder durch Rücknahme oder durch Störung, so muß die Grundstellung der gesamten An- lage herbeigeführt und die Fahrt neu aufgebaut werden, ehe das Signal erneut in die Fahrtstellung gebracht werden kann. Hier- zu bedient der Fdl ggf. die betr. Gleistaste zusammen mit der Taste "Notrücknahme". Zwischen Ausfahr- und Einfahrsignal wird die übliche Abhängig- keit geschaffen. __ - 15 - 13. Sollte der Fdl eine Fahrstraße (Zustimmung) anfordern, die betr. Weichen aber schon richtig liegen, oder die Weichen schon durch den Wärter in einen Rangier-Fahrweg einbezogen sein, so blinken die Gleistafeltasten der angeforderten Fahr- straße beim Wärter trotzdem. Der Wärter hat den Fahrweg ggf. zu räumen und die blinkenden Gleistasten und ggf. Weichen zu bedienen, worauf ruhendes Licht eintritt. Der "Fahrweg" ist in die "Fahrstraße" übergegangen. c) Vergleiche zwischen Fahrweg und Fahrstraße 14. "Fahrweg" und "Fahrstraße" sind Parallelerscheinungen und im Aufbau das Gleiche. Schaltungsmäßig und damit sicherheitlich ist Fahrwegfestlegung = Fahrstraßenfestlegung Der "Fahrweg" liegt in der Hand des Wärters, wird mit blauen Tasten bedient, erfaßt nur die befahrenen Weichen und führt zum Rangiersignal. Die "Fahrstraße" liegt in der Hand des Fdl, wird mit grünen Tasten bedient, erfaßt auch noch die Schutzweichen usw. und führt zum Hauptsignal. Wird ein Bahnhof von einem zentralen Stellwerk aus bedient, so sind die Bedienungsvorgänge beim Fahrweg und bei der Fahrstraße vollständig gleichlaufend und werden vom Fdl ausgeführt. Ist ein abhängiges Stellwerk vorhanden, so bleiben die Bedienungsvorgänge an sich unverändert, nur wird ein Teil davon dem abhängigen Wärter übertragen, und zwar: die Fahrwegbedienung ganz, die Fahrstraßenbedienung zum Teil. Dieser Teil wird aber vom Fdl angeregt (Zustimmungsanforderung). 15. Die Blockabhängigkeiten werden vereinfacht. Der rückwärtige Streckenabschnitt wird mit Gleisfreimel- dung versehen und die Rückblockung selbsttätig über das __ - 16 - Gleis gegeben. Im rückwärtigen Stellwerk bleibt das Anfangsfeld bestehen. Es erhält Wuppertaler Schaltung. Auf der Strecke sind nur 2 Leitungen erforderlich. Die Tastensperre entfällt. Der Streckenabschnitt wird auf der Gleistafel mit ausgeleuchtet (hell - dunkel). Der vorwärts gelegene Streckenabschnitt erhält ebenfalls Gleisfreimeldung und erscheint mit auf der Gleistafel (hell - dunkel). Die Ausfahrsignale werden von dieser Gleisfreimeldung abhängig gemacht. Damit entfällt die Wiederholungssperre und die Rückblockung von der vor- wärtsgelegenen Stelle. Auf der Strecke sind nur 2 Lei- tungen erforderlich. Sollte die Isolierung der Gleise nicht geschaffen werden können, so sind andere Zwischenlösungen mit Handblock möglich. 16. Stromversorgung Das Gleisplan-Stellwerk wird ausschl. mit Wechselstrom aus einem Orts- oder Überlandnetz betrieben. Mit Wechsel- strom werden die Relais, die Weichenantriebe und die Lichttagessignale gespeist. Bei Netzausfall bestehen folgende Möglichkeiten (1) Ersatznetz, wie in Berlin, mit selbsttätiger Um- schaltung, (2) selbst anlaufendes Notstromaggregat, das in 10 - 20 Sek. betriebsbereit ist und die gesamte Lei- stung abgibt, (3) Ersatznetz + Notstromaggregat (aber nur in be- sonders wichtigen Fällen) (4) Gleichstrom-Drehstrom-Umformer mit etwa 2 kVA Lei- stung, betrieben aus einer kleinen Batterie, in etwa 300 ms angelaufen, um die erste Unterbre- chung der Speisung bei Netzausfall zu überbrücken, keine Änderung der bestehenden Signalbilder. Zufällig laufende Weichen erreichen ihre Endlage. Weitere gruppenweise Umstellung von Weichen in diesem Falle abschalten. Batterie auf 1/2 - 1 Stunde Betriebsdauer bemessen. __ - 17 - Maschinensatz in die Umschaltung von Tag- auf Nachtspannung einbeziehen, so daß täglich zwei- malige betriebsmäßige Überwachung gewährleistet ist. 17. Überwachung, Prüfeinrichtung Beim heutigen Kraftstellwerk erfordern eine besondere Nachprüfung 1. die Weichenschaltung, 2. die Signalschaltung (Kuppelstrom), 3. die Gradstellungen bei den Achskontakten der Stellhebel, 4. die Kabel. Das Gleisplan-Stellwerk ähnelt als rein elektrische An- lage den selbsttätigen Signalanlagen und besitzt durch den Aufbau der Schaltung und durch die volle Ausleuch- tung des Bahnhofs und die dauernde volle Rückmeldung aller Betriebs- und Schaltzustände auf dem Steuertisch eine weitgehende Selbstkontrolle. Zu 1): Die Weichenschaltung mit Drehstrom erfordert keine zu- sätzlichen Prüfeinrichtungen. Es ist eine selbständige Plus- und Minusüberwachung vorhanden. Zu 2): Der Kuppelstrom muß wie bisher im einzelnen geprüft wer- den. Zur Erleichterung der Prüfung werden gewisse Zu- satzeinrichtungen geschaffen (nach Vorgang Minden). Eine automatisch wirkende Einrichtung ist kaum denkbar. Zu 3): Die Frage der Gradeinstellung der Kontakte fällt weg. Zu 4): Für die Überprüfung der Kabel wird ein Erdschlußprüfer geschaffen, der den Isolationszustand des Kabelnetzes im ganzen oder von einzelnen Leitungsschleifen dauernd überwacht oder stichprobenweise zu prüfen gestattet. Eine Grenzwertmessung wie bei der Weichenschaltung 305011 wird als nicht ausreichend angesehen. Es müssen die Veränderungen im Kabelnetz gemessen werden können. __