Hat die Zugfahrt den Blockstoß passiert, also die Schutzstrecke geräumt, so gelangt über den Löschabschnitt wieder Spannung zum Löschrelais 201, das aber noch nicht anziehen kann, weil der Kontakt des Blockhilfsrelais 203 im Stromkreis der Hilfsphase noch unterbricht. Über den Umkehrtrafo und die geschlossenen Kontakte der abgefallenen Blendenrelais und des angezogenen Fahrsperrenüberwachungsrelais wird auch der Blockabschnitt eingespeist, so daß im rückgelegenen Schrank das Blockrelais 202 in die Linkslage dreht. Dadurch kommt das rückgelegene Signal in die Fahrtstellung, so daß dort der nächste Zug in die Blockstrecke einfahren darf. Sollte eines der Blendenrelais 101 oder 102 nicht abgefallen sein, das heißt Signal ist nicht in Halt, der Streckenanschlag nicht in die Haltlage gelaufen oder das Fahrsperrenrelais 205 wegen vollständig durchgebrannter Lampen 101 oder 102 nicht angezogen sein, so wird wegen der unterbrochenen Kontakte dieser Relais der Blockabschnitt nicht eingespeist, so daß das rückgelegene Signal in der Haltstellung verbleibt und weiterhin den durchgefahrenen Zug deckt. Sollte das linke Blendenrelais 101 hängen geblieben sein, so kann das Blockrelais 202 im rückgelegenen Schrank zwar nach rechts drehen, das zugehörige Signal verbleibt aber ebenfalls in der Haltstellung, weil, wie noch zu sehen sein wird, das zugehörige Blockhilfsrelais 203 nicht anziehen kann. Wegen dieser Funktionsweise, bei der das fälschlich in Fahrtstellung verbliebene Signal durch Haltstellung am rückgelegenen Signal gedeckt wird, ist es beim permissiven Fahren – also beim Fahren auf Sicht ohne Auftrag durch den zuständigen Fahrdienstleiter – vorgeschrieben, über zwei Blockabschnitte auf Sicht zu fahren, da sich ja noch ein Zug nicht nur im ersten, sondern auch im zweiten Blockabschnitt befinden könnte. Erst wenn zwei aufeinanderfolgende Signale in der Fahrtstellung angetroffen worden sind, darf wieder mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefahren werden.