Als ersten größeren Abschnitt einer Fernstrecke rüstete man 1927 bis 1929 im Bereich der RBD Breslau den damals bereits mit Fahrleitung und 15 kV 16 2/3 Hz elektrifizierten Abschnitt Ruhbank—Waldenburg-Dittersbach (heute Sędzisław—Wałbrzych Główny) der schlesischen Gebirgsbahn Görlitz—Waldenburg-Dittersbach (—Breslau / Wrocław) mit Lichtsignalen aus, wobei Laternen mit Vollinsen und eingeschliffenen Streuriefen verwendet wurden. Hier hatte man neben den Sichtbeeinträchtigungen durch die Fahrleitungsanlage noch mit einer schwierigen, durch die Führung im Bergland bedingten Trassierung, also mit geringen Kurvenradien und wechselnden Hintergründen zu tun. Dieser Abschnitt wurde später als Versuchsstrecke I bezeichnet. Vorausgegangen waren einzelne Versuche mit Fresnellinsensignalen im Bahnhof Merzdorf (Marciszów) an der gleichen Strecke.
Schlesisches Streckennetz (Ausschnitt aus der Kursbuchkarte)
Die Signale zeigten die Nachtzeichen der Haupt- und Vorsignale entsprechend der damaligen Signalordnung auch als Tageszeichen. Die Signalbilder wurden mittels einzelner Laternen dargestellt, die auf einer Tafel, auch Signalschild, später Signalschirm genannt, befestigt wurden so wie man das im wesentlichen heute noch kennt. Bei den Hauptsignalen waren die Laternen dabei senkrecht übereinander angeordnet. Einfahrsignale, an deren Standort ein Ausfahrvorsignal angeordnet war, wurden teils mit gemeinsamem Schirm, teils mit getrennten Schirmen für Haupt- und Vorsignal versehen. Zeigte das Hauptsignal Halt, so war das am selben Mast vorhandene Vorsignal dunkelgeschaltet. Damit wurde bei den Lichttagessignalen eine Regelung übernommen, die vorher schon in Bayern bei den am Mast der Einfahrsignale angebrachten Vorsignalen bayrischer Bauart üblich war, deren Lichter bei Haltstellung des Hauptsignals mittels zweier Blechblenden abgedeckt wurden. Das Vorsignal war aber auch bei Einfahrten in Überholungsgleise dunkelgeschaltet, weil hierfür keine Vorsignalisierung des Ausfahrsignals vorgesehen war, wenn keine Durchfahrt, das heißt Ein- und Ausfahrt können gleichzeitig Fahrt zeigen, eingerichtet war. Zunächst verwendete man hierfür einen gemeinsamen Schirm, weil das Vorsignal aus den o.g. Gründen nie in Verbindung mit Hp 2 leuchtete. Als dann auch Ausfahrten über Überholungsgleise vorsignalisiert werden sollten, wurden Haupt- und Vorsignal auf getrennten Schirmen untergebracht. Auf der Versuchsstrecke I wurden noch relativ kurze Maste mit etwa 4 Metern Höhe für die Signale verwendet, weil man die Signallichter möglichst dicht an das Auge des Lokführers heranrücken wollte. Dabei hatte man jedoch außer acht gelassen, daß das Signal bei dieser geringen Höhe und bei im Bogen verlaufender Strecke unter Umständen durch einen im Nachbargleis stehenden Zug verdeckt werden kann.
Die Maste der Hauptsignale waren, wie auch bei Formsignalen früher üblich, weiß/rot gestrichen. Fahrdienstliche Bedeutung hatte dies aber nicht, Mastschilder für Lichthauptsignale wurden erst nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt.
Nach der erst ab 1935 gültigen Signalordnung war Fahrt mit Geschwindigkeitsbeschränkung mit einem eigenen Vorsignalbegriff – Vz 3 – vorzusignalisieren. Die Vorsignale, die demnach außer Vz 1 und Vz 2 auch Vz 3 anzuzeigen hatten, erhielten vorbereitend ein drittes Laternenpaar, für das grün/gelb vorgesehen war, das aber vorläufig noch mit Farbscheiben für grün/grün versehen war. Grün/gelb ist hierbei insofern interessant, als dann 1935 der Begriff Vz 3 mit drei Lichtern, nämlich einem grünen Licht unter dem oberen Licht des nach rechts steigenden Doppelgelbs des Vz 1 dargestellt wurde. Das grün/gelb hierfür wurde tatsächlich erst nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt.
Laternenbestückung der verschiedenen Signalschirme
Weil zu dieser Zeit noch keine anderen für diese Zwecke brauchbaren Glühlampen zur Verfügung standen, verwendete man für die Signale Lampen aus dem Kraftwagenbau mit 12 V und 42 W. Wegen der dadurch bedingten Stromstärke von über 3 A wurde am Signal für jeden Lampenstromkreis ein Transformator angeordnet. Ohne die Transformatoren wären nur kurze Entfernungen zum Stellwerk zu erzielen gewesen, weil sonst bei Lampenkurzschluß der Stromanstieg nicht mehr sicher zum Durchbrennen der in jedem Lampenstromkreis angeordneten Sicherung führt. Die für ein Signal benötigten Transformatoren wurden in am Signalmast angebrachten wetterfesten Schaltkästen untergebracht. Sie hatten die über das Kabel zugeführten 220 V auf 12 bzw. 24 V herabzusetzen. 24 V wurden für die ständig in Reihe geschalteten Lampen der Begriffe Hp 2, Vz 2 und Vz 3 benötigt. Die Reihenschaltung wurde aus Sicherheitsgründen gewählt, um das Erscheinen unvollständiger Signalbegriffe zu verhindern. Beim Vz 1 waren die beiden Gelblampen, obwohl sie auch stets gemeinsam zu leuchten hatten, einzeln angeschaltet, um das Licht der zweiten Laterne auch bei einer durchgebrannten Lampe zu erhalten, so daß das Signal nicht vollständig erlosch. Die Speisespannung, 220 V wurde je Bahnhof vier jeweils an die Fahrleitung der vier Streckengleise angeschlossenen Transformatoren entnommen, die oben an Fahrleitungsmasten angeordnet waren. Im Stellwerk konnte zwischen den verschiedenen Transformatoren umgeschaltet werden, so daß sich trotz ggf. abgeschalteter Fahrleitungsabschnitte die Signalanlage weiter versorgen ließ. Als Notstromquelle war je Stellwerk ein benzinbetriebenes Notstromaggregat vorgesehen, für das aus Lärmschutzgründen ein besonderes Häuschen neben dem Stellwerksgebäude errichtet wurde. Zur Herabsetzung der Helligkeit bei Dunkelheit war außerdem je Stellwerk ein weiterer Transformator angeordnet, der die 220 V auf 124 V herabsetzte. Damit ergaben sich an der Lampe noch 5 V Nachtspannung.
Das Leuchten der Lampen wurde im Stellwerk mithilfe von Stromrelais überwacht, die mit dem jeweiligen Lampentrafo in Reihe geschaltet sind, ein Prinzip, das sich bis heute bei Stellwerken in Relaistechnik erhalten hat. Brannte eine Lampe durch, so fiel das entsprechende Relais ab. Die Relais waren in an der Wand des Stellwerksraumes befestigten Blechkästen untergebracht und hatten mit dem Anker verbundene rot/weiße Schauzeichen, die durch kleine Fensterchen im Blechkasten sichtbar waren. Wegen der verwendeten Einfadenlampen hatten die Hauptsignale zwei Rotlaternen, eine für das Hauptrot, eine für das Ersatz- bzw. Notrot. Brannte die Lampe der ersten Rotlaterne durch, so schaltete das abgefallene Überwacherrelais selbsttätig das Ersatzrot ein. Bei den übrigen Lichtpunkten verzichtete man auf Ersatzlaternen. Brannte eine Fahrtlampe am Vor- oder Hauptsignal durch, so schalteten die abfallenden Überwacherrelais selbsttätig die Warn- bzw. Warn- und Haltstellung ein. Brannte eine Warnstellungslampe am Vorsignal durch, so leuchtete immer noch die zweite, was als ausreichend erachtet wurde. Hauptsignale, die sowohl Hp 1 als auch Hp 2 anzeigen konnten, hatten hierfür drei Laternen, eine für Hp 1 und zwei aus den oben genannten Gründen ständig in Reihe geschaltete für Hp 2. Das damals in der Signalordnung noch vorgesehene Hp 3 mit drei grünen Lichtern senkrecht untereinander wurde hier offenbar ebensowenig verwendet wie bei irgendeinem anderen Lichtsignalprojekt der Vorkriegszeit.
Die Signale wurden, um mit möglichst geringen Änderungen an der vorhandenen Stellwerkanlage auszukommen, weiterhin mit den vorhandenen Signalhebeln gestellt. Dabei wird eine im Verschlußkasten angeordnete, mit dem Signalhebel verbundene Kontaktwalze als Schalter für die Stromkreise benutzt. Anders als heute üblich, war das Auswechseln eventuell durchgebrannter Glühlampen Aufgabe des Stellwerkswärters. Um diesem das Auffinden der richtigen Laterne zu erleichtern, wurden diese mit entsprechenden Farbpunkten auf der Laternenrückseite markiert.
Als Versuchsstrecke II wurde in den Jahren 1931 bis 1933 der anschließende Streckenabschnitt Waldenburg-Dittersbach—Königszelt (heute polnisch Wałbrzych Główny—Jaworzyna Śląska) bis zum Haltepunkt Zirlau (heute Ciernie) mit Lichttagessignalen ausgerüstet. Da inzwischen Lampen für 100 V / 50 W zur Verfügung standen, konnte man auf die Trafos am Signal verzichten und zur Gleichstromspeisung übergehen. Die Lampen waren hierbei waagerecht angeordnet, um den Glühfaden, der wegen seiner Länge in der Glühlampe senkrecht angeordnet war, in die Waagerechte zu bekommen. Durch dessen räumliche Ausdehnung ergab sich so gleich die erwünschte Seitenstreuung.
Im Stellwerk wurden zwei entsprechend bemessene Batterien mit 60 V Spannung untergebracht, die über Masttransformatoren und Gleichrichter aus dem Fahrleitungsnetz nachgeladen wurden. Die Batterien wurden am Tage in Reihe und bei Dunkelheit parallel geschaltet, um von Tag- auf Nachtspannung umzuschalten. Die Lampen der beiden Grünlaternen konnten wegen der gewählten Spannungen nicht mehr in Reihe geschaltet werden. Um bei Hp 2 das unzulässige Leuchten nur einer Laterne zu verhindern, wurde eine besondere Abhängigkeitsschaltung erforderlich, die beim Durchbrennen einer Grünlampe auch die zweite abschaltet. Bei Hauptsignalen, die sowohl Hp 1 als auch Hp 2 zeigen konnten, waren folglich nur noch zwei Grünlaternen erforderlich.
Zum Verständnis sicherungstechnischer Schaltungen sollen hier kurz die verwendeten Symbole erläutert werden. In der Sicherungstechnik werden die Schaltungen üblicherweise in der Grundstellung dargestellt, das heißt unter Spannung stehend, keine Fahrstraße eingestellt bzw. Strecke frei. Angezogene Relais werden mit einem aufwärtszeigenden Pfeil gekennzeichnet, ihre Kontakte in der dem angezogenen Zustand entsprechenden Stellung gezeichnet, das heißt Öffner sind geöffnet, Schließer sind geschlossen. Die Spule (Wicklung) des Relais wird durch einen Kreis gekennzeichnet, der meist durch weitere, die Funktion des Relais kennzeichnende Symbole ergänzt ist. Jedes Relais hat außerdem einen Bezeichner, der die betreffende Fahrstraße, das Signal usw. angibt. An jedem Relaiskontakt ist die Bezeichnung und das Symbol des betreffenden Relais wiederholt. Auch Kontakte der Fahrstraßen- oder Signalhebel usw. tragen die Bezeichnung der steuernden Einrichtungen und sind in der Regel mit einem Symbol ergänzt. Hierbei werden Großbuchstaben für Signale, Kleinbuchstaben dagegen für die entsprechenden Fahrstraßen verwendet. Die hochgestellte Ziffer gibt dabei an ob das Signal ein- oder zweiflüglig gestellt wird, bei Fahrstraßen kann noch eine tiefgestellte Gleisnummer hinzukommen. Beispiel: Beim Kontakt a½ handelt es sich um einen Kontakt, der sowohl bei Fahrstraßen a¹ als auch bei Fahrstraßen a² betätigt wird.
Abhängigkeitsschaltung Hp 2
Um den Begriff Hp 2 anzuschalten, wird zuerst der Fahrstraßenhebel a² umgelegt und so der Kurzschluß der beiden Grünlampen beseitigt. Abgeschaltete Lampen wurden hier ebenso wie bereits bei der Versuchsstrecke I kurzgeschlossen, um bei Aderkurzschlüssen im Kabel oder Beeinflussung durch Starkstromanlagen ein unzeitiges Aufleuchten der Lampen zu verhindern. Durch Fahrstraßenhebelkontakte werden außerdem die für das Hp 2 benötigten Stromkreise vorbereitet. Beim Umlegen des Signalhebels wird sein Kontakt im Rotstromkreis geöffnet, das Rotlicht bleibt aber über den noch nicht geöffneten Kontakt des Überwacherrelais Grün 1 weiter angeschaltet. Über den geschlossenen Kontakt des Signalhebels, den Fahrstraßenhebelkontakt a², das Prüfrelais, den noch geschlossenen Kontakt des Überwacherrelais Grün 2, die Sicherung, den Einstellwiderstand, das Überwacherrelais Gn 1 und die Grünlampe 1 bildet sich ein Stromkreis, der das Prüfrelais anziehen läßt. Der hierbei fließende Strom reicht aber nicht aus, um das Überwacherrelais anziehen oder die Lampe aufleuchten zu lassen. Das angezogene Prüfrelais schließt sich über einen seiner eigenen Kontakte und den Widerstand R einen Selbsthaltestromkreis. Es schließt außerdem seinen Kontakt im Zweig der Lampe Grün 2, so daß diese Lampe aufleuchtet und ihr Überwacherrelais anzieht. Ein Kontakt des Überwacherrelais Gn 2 schaltet den Stromkreis zum Grün 1 ein, wodurch diese Lampe ebenfalls aufleuchtet und ihr Überwacherrelais anzieht. Ein Kontakt des Überwacherrelais Gn 1 unterbricht den Rotstromkreis, wodurch jetzt allein die beiden Grünlampen für Hp 2 leuchten. Ein weiterer Kontakt des Überwacherrelais Gn 1 überbrückt den Kontakt des Prüfrelais im Zweig des Gn 2, ein anderer überbrückt das Prüfrelais selbst über den rechten Kontakt a², den Kontakt des Überwachers Gn 1, den Kontakt des Überwachers Gn 2 und den Kontakt des Überwachers Gn 1, wodurch das Prüfrelais wieder abfällt. Um in diesem Moment einen Kurzschluß der Versorgungsspannung zu verhindern, ist der Widerstand R im Selbsthaltezweig des Prüfrelais erforderlich.
Fällt nun eine Grünlampe aus, so fällt ihr zugehöriges Überwachungsrelais ab, wodurch in jedem Fall auch die andere Grünlampe abgeschaltet wird. Durch das abgefallene Überwacherrelais Grün 1 wird auch der Haltstromkreis wieder geschlossen, so daß das Haltsignal erscheint. Ist bereits vor dem Einstellen die Lampe Gn 1 defekt, so kann das Prüfrelais nicht anziehen, wodurch auch die Lampe Gn 2 nicht angeschaltet wird. Ist vor dem Einstellen die Lampe Gn 2 defekt, so zieht zwar das Prüfrelais an, da aber infolge der defekten Lampe der Überwacher Gn 2 nicht anziehen kann, fließt durch die Lampe Gn 1 nur ein Teil des geringen Stromes für das Prüfrelais, der nicht zum Leuchten der Lampe führt. Außerdem wird in beiden Fällen das Rotlicht nicht abgeschaltet.
Aus den bereits geschilderten Gründen wurden auf der Versuchsstrecke II etwas höhere Signalmaste für Lichtpunkthöhen bis zu 10 Metern verwendet. Um das gefahrlose Auswechseln der Signallampen zu ermöglichen, bekamen die Signale Arbeitsbühnen mit Geländer. Hauptsignale mit Vorsignal am selben Mast bekamen je eine Bühne für das Haupt- und das Vorsignal.
Signalhebel für Lichttagessignale in mechanischen Stellwerken
Für die Bedienung der Signale wurden auf der Versuchsstrecke II die herkömmlichen Signalhebel durch den Fahrstraßenhebeln ähnliche Hebel ersetzt. Der nicht mehr durch eine Drahtzugleitung gebremste Signalhebel könnte leicht beschädigt werden, wenn er dem Bediener beim Umstellen aus der Hand rutscht und frei in die untere Endlage fällt. Dadurch, daß bei Einfahrten der zugehörige Fahrtbegriff bereits durch Fahrstraßenhebelkontakte ausgewählt werden kann und daß bei mehreren Ausfahrten auf dasselbe Streckengleis nur eine Ausfahrt gleichzeitig stattfinden kann, kam man nun mit je einem dieser neuen Signalhebel für alle Ein- und alle Ausfahrten in einem Bahnhofskopf aus. Bei den Ausfahrten wurde ebenfalls durch Fahrstraßenhebelkontakte das zur jeweiligen Fahrstraße gehörende Signal geschaltet.
Bei den dreibegriffigen Vorsignalen kam man, nachdem inzwischen das aus drei Lichtern bestehende Nachtzeichen des Vz 3 eingeführt worden war, mit insgesamt vier Laternen aus. Dabei wurden die Gelblaternen oben, die Grünlaternen unten angeordnet. Bei Vz 3 wurde zusätzlich zu den beiden Gelblaternen die obere Grünlaterne angeschaltet, so daß sich das gewünschte Signalbild ergab.
Parallel zur Entwicklung der Lichtsignale wurden Entwürfe zu Grundsätzen für die Aufstellung solcher Signale erarbeitet, die den jeweiligen technischen Stand berücksichtigten. Diese wurden 1938 erstmals als „Vorläufige Richtlinien für die Anordnung von Lichttagessignalen auf Fernbahnen“ herausgegeben.
Rückmelderkasten mit Stromlampen
Auf dem Bahnhof Waldenburg wurden die ersten Laternen mit separater Streuscheibe anstelle der in die Vollinse eingeschliffenen Streuriefen erprobt. Diese Laternen erhielten außerdem Lampen mit geteiltem Glühfaden anstelle der bis dahin verwendeten Einfadenlampen. Dabei war jede Fadenhälfte für 50 V ausgelegt. So kam man mit zwei Grünlaternen aus und konnte trotzdem den Begriff Hp 2 wieder durch Reihenschaltung je einer Fadenhälfte der beiden Grünlampen bilden. Bei den mit nur einem Licht darzustellenden Signalbegriffen wurden die beiden Fadenhälften der Laterne in Reihe geschaltet. Für die Rückmeldung im Stellwerk wurden sogenannte Stromzeiglampen verwendet. Das sind Lampen, die nicht für eine bestimmte Nennspannung, sondern für einen bestimmten Nennstrom, hier 500 mA ausgelegt sind. Diese wurden in Reihe in den jeweiligen Stromkreis geschaltet, gemeinsam in einem Blechkasten in Form der betreffenden Signale angeordnet und erhielten Kappen in entsprechender Farbe, so daß sich im Stellwerk ein wirklichkeitsgetreues Abbild des Signals ergab.
1956 wurden auch in Polen die Nachtzeichen der Formsignale so geändert, daß Sr 3 (Hp 2) mit grün/gelb angezeigt wird. Ot 1 (Vz 1) wird nun mit einem gelben, Ot 2 (Vz 2) mit einem grünen und Ot 3 (Vz 3) mit einem gelben und einem senkrecht darunter angeordneten grünen Licht dargestellt. Das entspricht in etwa der auch bei der Deutschen Reichsbahn verwendeten Signalisierung. Bei den alten deutschen Lichtsignalen wurde diese Änderung aber nicht vorgenommen, sie behielten die schon vor 1945 gültigen Signalbilder bis zuletzt. Einige Hauptsignale erhielten jedoch noch ein weißes Blinklicht als Ersatzsignal, für das eine weitere Laterne eingebaut wurde. Das Signal im linken Foto ist unter der Signalbezeichnung A½ mit Sz gekennzeichnet, was für Sygnał zastępczy, sinngemäß Ersatzsignal steht. Das Vorsignal hat rechts zwei Laternen, links jedoch drei. Die unteren vier Laternen sind für die ab 1935 gültigen Vorsignalbegriffe ausreichend, so daß es sich bei der oberen der drei linken Laternen wohl um das Ersatzsignal handelt.
Heute sind an den nunmehr polnischen Strecken keine Lichtsignale aus der Reichsbahnzeit mehr vorhanden. Die letzten wurden 1986 in Sędzisław abgebaut und durch polnische Standardsignale ersetzt.
Vielen Dank an Michał Jerczyński, Łódź für die Fotos.
Wird noch ergänzt.
Wird noch ergänzt.