Der Streckenabschnitt Genshagener Heide—Schönefeld—Eichgestell (Karte) erhielt ab 1955 selbsttätigen Streckenblock mit Lichtsignalen, die vom Signalbuch abweichende Signalbegriffe zeigten. Der obere Teil des Signals stellte das Haupt-, der untere das Vorsignal dar. Diese Signale wurden als Mehrabschnittssignale bezeichnet, die in einem durchschnittlichen Abstand von 1500 m aufgestellt und mit Nummern bezeichnet waren. Grundstellung der Blocksignale, ausgenommen derjenigen an Abzweigstellen, war die Fahrtstellung. Auf den durchgehenden Hauptgleisen der Betriebsstellen konnte Durchleitbetrieb eingeschaltet werden, dann zeigten die zugehörigen Signale in Grundstellung ebenfalls Fahrt, sonst Halt. Vorausgegangen war ein Versuch mit diesem Signalsystem auf dem Streckenabschnitt Rahnsdorf—Erkner der Strecke Berlin—Frankfurt (Oder). Hier waren jeweils in Regelrichtung ein Vorsignal, zwei Blocksignale und das Einfahrsignal als Lichtsignale ausgebildet worden.
Fahrt mit Geschwindigkeitsbeschränkung wurde wie bis 1943 auch bei der Stadtfernbahn durch gelbes Blinklicht oben dargestellt. Fahrt frei wurde durch kein Licht oben signalisiert, was sich so später auch bei den Hl-Signalen sinngemäß wiederfindet. Unten wurde Halt erwarten mit einem gelben Licht, Fahrt frei erwarten mit einem grünen Licht und Fahrt frei mit Geschwindigkeitsbegrenzung durch grün/gelb angekündigt. Durchbrochen wurde das System beim Begriff Fahrt frei, Halt erwarten, der bei konsequenter Umsetzung nur aus dem unteren gelben Licht hätte bestehen dürfen. Die Hauptsignale hatten, wie seinerzeit noch üblich, keine Mastschilder.
An den in die Selbstblockstrecke einmündenden Verbindungskurven standen einzelnstehende Vorsignale, die die üblichen schrägen Signalschirme hatten und die anfangs die sonst gebräuchlichen Vorsignalbegriffe mit zwei Lichtern, später einfaches Gelb, einfaches Grün und Grün/Gelb zeigten. Vorsignale waren mit den üblichen Vorsignaltafeln gekennzeichnet, Vorsignalwiederholer bekamen ein weißes Zusatzlicht.
Die Ausfahrsignale zeigten in der Grundstellung Doppelrot als Lichtsperrsignal. Hierfür waren an diesen Signalen zwei zusätzliche, kleinere Laternen vorhanden. An Ausfahrsignalen an Gleisen, auf denen Durchfahrten möglich waren, wurde bei eingestellter Einfahrt das Doppelrot gelöscht und das Hauptrot angeschaltet. Nach der Auflösung der Einfahrt wurde wieder das Doppelrot angeschaltet. Bei Gleisen ohne Durchfahrmöglichkeit blieb während der Einfahrt das Doppelrot angeschaltet. Die Lichtsperrsignale waren freibedienbar, das heißt es waren keine Rangierfahrstraßen vorhanden. In der Stellung „Fahrverbot aufgehoben“ leuchteten nur die beiden Weißlichter, die Rotlichter wurden wie im Signalbuch vorgesehen gelöscht. Die linke der beiden Rot-Laternen diente bei Ausfall des Hauptrotes außerdem als Ersatzrot. An Einfahrsignalen war nur die linke der kleinen roten Laternen vorhanden. Blocksignale, ausgenommen diejenigen an Abzweigstellen, hatten offenbar kein Ersatzrot oder dafür wurde der Nebenfaden der Hauptrotlaterne verwendet.
Auf den Selbstblockstrecken war auch Linksfahrbetrieb möglich, der in der damaligen Fahrdienstvorschrift noch gar nicht so hieß. Bei Ausfahrt auf das linke Gleis erschien zusätzlich zum Signalbegriff grün bzw. blinkgelb/grün der Gleiswechselanzeiger, ein nach links steigender weißer Lichtstreifen. Linke Blocksignale gab es zunächst nur an Abzweigstellen. Diese hatten ebenso wie die linken Einfahrsignale Vorsignale. Fahrten vom linken in das rechte Streckengleis wurden nicht gesondert signalisiert. An einigen Signalen gab es Richtungsanzeiger, zwischen Waßmannsdorf und Genshagener Heide jedoch keine Richtungsvoranzeiger dazu.
Für die linken Einfahr- bzw. Blocksignale und die zugehörigen Vorsignale mußten Signalausleger aufgestellt werden, weil die Regel, solche Signale links des zugehörigen Gleises aufzustellen, erst später eingeführt worden ist. Die linken Vorsignale waren dunkel und wurden erst bei Erlaubniswechsel angeschaltet. Bei gewechselter Erlaubnis zeigten die Signale für die Regelrichtung Halt.
Alle Hauptsignale, auch die vollselbsttätigen Blocksignale, erhielten fernbediente Ersatzsignale, die anfangs gelbes Blinklicht zeigten. Wegen der Einführung der Hl-Signale ab 1958 wurde das Ersatzsignal in weißes Blinklicht geändert. Die selbsttätigen Blocksignale waren fahrdienstlich dem Fahrdienstleiter der vorgelegenen Zugmeldestelle unterstellt, der ggf. auch das Ersatzsignal bediente. Vor Einfahr- und Blocksignalen war ein Signalfernsprecher aufgestellt. War bei haltzeigendem oder erloschenem Blocksignal einer Selbstblockstelle keine Verständigung mit dem Fahrdienstleiter möglich, so durfte der Zugführer mündlich Fahren auf Sicht bis zum nächsten Signal anordnen. Es war solange auf Sicht zu Fahren, bis zwei aufeinanderfolgende Signale in Fahrtstellung angetroffen wurden oder bis eine Verständigung mit dem Fahrdienstleiter erreicht werden konnte.
Die Signalbegriffe erhielten, anders als im Signalbuch üblich, keine Kurzbezeichnungen und wurden auch nicht in das Signalbuch der DR aufgenommen. Stattdessen gab es eine „Vorläufige Dienstanweisung über die selbsttätigen Signalanlagen des Berliner Außenrings (DA SAR)“, die an die betroffenen Personale verteilt wurde.
Zur Angleichung an das Signalbuch wurden die Signalbegriffe aller Signale einige Zeit nach der Einführung der Hl-Signale auf das Hl-System umgestellt. Außerdem wurden Mastschilder angebaut und die Ersatzsignale der selbsttätigen Blocksignale außer Betrieb genommen. Letztere erhielten schwarz-weiße Mastschilder, die bei haltzeigendem oder erloschenen Signal nach einem Halt von zwei Minuten die Weiterfahrt mit höchstens 15 km/h gestattete.
Streckenschema Schönefeld—Grünauer Kreuz Ende der 70er Jahre
Die später aufgestellten, linken Selbstblocksignale standen links vom Gleis und waren deshalb anfangs mit Schachbrettafel gekennzeichnet. Sie wurden nur für Bauarbeiten in Betrieb genommen, wenn auf dem jeweils anderen Gleis nicht gefahren werden konnte, sonst waren sie ausgekreuzt. Grund sollen fehlende Kabeladern gewesen sein. Die linken Vorsignale wurden offenbar ungültig gemacht, solange die linken Blocksignale in Betrieb waren.
Der selbsttätige Streckenblock blieb in dieser Form noch bis Anfang der achtziger Jahre in Betrieb, bis er im Zusammenhang mit dem drei- bzw. viergleisigen Ausbau zwischen Glasower Damm und Schönefeld sowie der bevorstehenden Fernbahnelektrifizierung wegen des unzureichenden Schutzes gegen Beeinflussungen mit einer Frequenz von 16 2/3 Hz durch ein neues System ersetzt werden mußte. Die alten Gleisstromkreise wurden mit 50 Hz betrieben, was sich, wie bereits bei der Gleisisolierung beschrieben, ebensowenig wie bei den Sv-Signalen der S-Bahn mit den 16 2/3 Hz der elektrischen Zugförderung der Fernbahn vereinbaren läßt. Als Ersatz wurde automatischer Streckenblock der Bauart AB 70 eingebaut, der mit 42 Hz arbeitet und auf den zwei verbliebenen Gleisen heute noch in Betrieb ist.
Vorsignal 171 und Blocksignal 169 zwischen Schönefeld und Grünauer Kreuz 1977, Foto: Joachim Neu, Berlin
Das Vorsignal im Foto hat entgegen den Grundsätzen ein Bezeichnungsschild „V171“. Über der Vorsignaltafel ist noch der Träger für den dreieckigen Aufsatz zu erkennen, mit dem früher auch dreibegiffige Licht-Vorsignale gekennzeichnet wurden. Bei beiden Signalen fehlt der kleine Zusatzschirm für das linke Gelb des ursprünglichen Vorsignalbildes. Diese Signale hatten die beiden folgenden Signale 171 und 173 vorzusignalisieren, die vor dem Grünauer Kreuz standen, und müssen daher ursprünglich diesen Zusatzschirm gehabt haben. Beim Vorsignal ist die Doppellaterne jetzt oben eingebaut und nicht mehr unten. Das zweite Mastschild unten am Ausleger dient vermutlich der Erkennbarkeit bei Dunkelheit, denn dort wird es besser vom Licht der Loklaternen erfaßt.